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Patents | Trade Marks | Designs

Lizenz- und Vertragsrecht

Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten. Seien Sie also bei einem Vertragsabschluss sehr umsichtig und vertrauen Sie unseren erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Damit Ihnen Fallstricke erspart bleiben.

Das Vertragsrecht im Bereich des geistigen Eigentums ist überwiegend geprägt von dem Lizenzrecht, das die Nutzung fremder Schutzrechte zu bestimmten Konditionen regelt. Die Vergabe, die Nutzung, der Verkauf und der Tausch von Lizenzrechten sind essentielle Elemente ganzer Wirtschaftszweige. Unser umfassendes Fachwissen in den schutzrechtlichen sowie vertragsrechtlichen Fragen erstreckt sich vom deutschen Recht bis hin zum Common Law. Dies ermöglicht uns, einzelfallbezogene, auf Sie zugeschnittene Lizenzverträge in deutsch oder englisch zu verhandeln und zu erstellen, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.

 

Auch bei den übrigen relevanten Vereinbarungen, wie zum Beispiel Kooperations-, Abgrenzungs- und Geheimhaltungsvereinbarungen, profitieren Sie von der Ausbildung unserer Patent- und Rechtsanwälte in verschiedenen Ländern und Rechtskreisen.

 

Wir prüfen und erstellen nationale und weltweite Lizenzverträge in Bezug auf Patente, Marken, Designs, Gebrauchsmuster, Urheberrechte und Arbeitnehmererfindungen sowie bei entsprechenden Verknüpfungen der einzelnen Gebiete. Außerdem unterstützen wir Sie auch bei den folgenden Themen:

 

  • Kaufverträge über einzelne oder gebündelte Schutzrechte
  • Kooperations- und Entwicklungsverträge
  • Geheimhaltungsvereinbarungen
  • Abgrenzungs- und Koexistenz-Vereinbarungen
  • Gutachten und Risikobewertung von IP Rechten (IP Due Diligence)
  • Prüfung der Rechtsmängelfreiheit („freedom to operate")
  • Ermittlung und Bewertung einer angemessenen Arbeitnehmererfindungsvergütung
  • Gestaltung von Verträgen im Zusammenhang mit Arbeitnehmererfindungen

 

Wo möchten Sie als nächstes hin?