Home: Maucher Jenkins

Intellectual Property

Intellectual
Property

Patents | Trade Marks | Designs

Arbeitnehmererfinderrecht

Erfindungen in Unternehmen können sich sowohl für den Arbeitnehmererfinder als auch für den Arbeitgeber finanziell lohnen. Das deutsche Arbeitnehmererfinderrecht regelt dabei den gerechten Interessenausgleich. Wir beraten Sie gerne bei dieser Herausforderung.

Wir bei Maucher Jenkins beraten umfassend in allen Fragen des Arbeitnehmererfinderrechts. Bei der ganzheitlichen Betreuung unserer Mandanten spielt das Arbeitnehmererfinderrecht fast täglich eine Rolle. Das Arbeitnehmerrecht ist eine deutsche Besonderheit und regelt den gesetzlichen Anspruch von Arbeitnehmern, die Erfindungen in ihrem Unternehmen getätigt haben.

 

Erfindungen, die ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit macht, stehen zwar erst einmal dem Erfinder zu. Der Arbeitgeber kann jedoch – sogar ohne das Einverständnis des Erfinders – die Rechte in Anspruch nehmen und die Erfindung zum Patent anmelden. Der angestellte Erfinder hat dann im Gegenzug einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Was relativ einfach klingt, kann für Unternehmen einen enormen Verwaltungsaufwand bedeuten. Auf der anderen Seite kann aus der Not eine Tugend gemacht werden, indem Anreize für Erfinder geschaffen werden, die Innovationen fördern.

 

Wir beraten regelmäßig Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, insbesondere zu den folgenden Themen:

 

  • formal korrekte Abwicklung des firmeninternen Schriftwechsels ab der Erfindungsmeldung und pauschale Vergütungsregelungen
  • Umgang mit Erfindungen im Unternehmensverbund und bei Kooperations- und Entwicklungsverträgen
  • Recherchen nach Stand der Technik und Bewertung von Neuheit und erfinderischer Tätigkeit einer gemeldeten Erfindung zur Entscheidung über eine Inanspruchnahme oder Freigabe
  • Berechnung von Vergütungshöhen im Einzelfall nach den amtlichen Richtlinien
  • Klärung Ihrer Ansprüche als (ehemaliger) Arbeitnehmer gegenüber Ihrem (ehemaligen) Arbeitgeber
  • Umgang mit Vergütungsansprüchen bei Übertragung eines Schutzrechts an Dritte oder bei Betriebsübergängen
  • Fragen der Miterfinderschaft und der Anteile der Miterfinder an der Erfindung
  • Einigungsverhandlungen zwischen Arbeitgeber und (ehemaligem) Arbeitnehmer und streitige Durchsetzung Ihrer Interessen vor der Schiedsstelle des DPMA und vor Gericht
  • Identifikation von getätigten (aber noch nicht gemeldeten) Erfindungen bei neuen Produkten („patent scouting")

 

Unsere Experten schulen auch Arbeitnehmer und Patentabteilungen darin, wie Erfindungen erfasst und mit ihnen umgegangen werden können.

 

Wo möchten Sie als nächstes hin?