Datum: 20 November 2015
Seit 1. November 2015 ist die Validierung der europäischen Patentanmeldungen und Patente in der Republik Moldau möglich. Validierte europäische Patentanmeldungen und Patente genießen in der Republik Moldau im Wesentlichen den gleichen Schutz wie die vom EPA für die derzeit 38 Mitgliedsstaaten der europäischen Patentorganisation erteilten Patente. Ein Antrag auf Validierung in der Republik Moldau gilt hierbei für jede europäische oder internationale Patentanmeldung als gestellt, die ab dem 1. November 2015 eingereicht wird. Für vor diesem Zeitpunkt eingereichte Anmeldungen und darauf erteilte europäische Patente besteht die Möglichkeit der Validierung in der Republik Moldau jedoch nicht.
Gerne stehen wir für Ihre weiteren Fragen in diesem Zusammenhang zu Ihrer Verfügung.