Datum: 17 Februar 2015
Die Ratifizierung des Abkommens über den einheitlichen Patentgerichtshof, mit welchem erstmals die Möglichkeit eines einheitlichen Patentschutzes in 25 teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten geschaffen werden soll, schreitet voran.
Zum Ende des Jahres 2014 hatten bereits sechs Mitgliedsstaaten die jeweilige Ratifikationsurkunde hinterlegt. Dies sind Österreich, Frankreich, Schweden, Belgien, Dänemark und Malta.
Insgesamt ist die Ratifizierung in mindestens 13 EU-Mitgliedsstaaten erforderlich, unter denen Frankreich, das Vereinigte Königreich und Deutschland sein müssen. Auf dem 7. Treffen des Vorbereitungskomitees für den einheitlichen Patentgerichtshof am 06.11.2014 berichteten die EU-Mitgliedsstaaten über ihre jeweiligen Ratifizierungsprozesse: Viele Mitgliedsstaaten berichteten, dass sie hoffen, das Vertragswerk im Laufe des Jahres 2015 zu ratifizieren.
Herr Patentanwalt Dr. Cornelius Mertzlufft-Paufler aus unserem Haus hat in einem Aufsatz „Patent mit einheitlicher Wirkung und Einheitliches Patentgericht", der in Heft 4/2014 der Zeitschrift zum Innovations- und Technikrecht InTeR erschien, Aspekte erörtert, die von Patentanmeldern und Patentinhabern schon jetzt vor Inkrafttreten des Vertragswerks beachtet werden sollten. Gerne senden wir Ihnen diesen Aufsatz auf Anfrage zu.