Datum: 10 September 2015
Am 28. August 2015 hat Portugal die Ratifikationsurkunde zu dem Europäischen Patentgerichtsübereinkommen hinterlegt. Dieses Übereinkommen sieht den Aufbau einer EU-weiten Patentgerichtsbarkeit vor, welche für europäische Patente mit einheitlicher Wirkung zentral für alle teilnehmenden Mitgliedsstaaten zuständig sein soll. Portugal ist somit der achte EU-Mitgliedsstaat, der dieses Übereinkommen ratifiziert. Damit das Übereinkommen wirksam in Kraft treten kann, ist die Ratifikation in 13 Mitgliedsstaaten, unter denen Deutschland, Großbritannien und Frankreich sein müssen, erforderlich. Da mittlerweile Frankreich das Abkommen ratifiziert hat, Großbritannien schon wichtige parlamentarische Hürden auf dem Weg zur Hinterlegung einer Ratifizierung zurückgelegt hat und eine Ratifikation in Deutschland sicherlich bald erfolgen wird, wird allgemein erwartet, dass das neue System, das dem Anmelder einen einheitlichen Schutz in praktisch der gesamten Europäischen Union mit einem einheitlichen System zur Durchsetzung dieses Schutzes sichern soll, im Jahr 2016 die Arbeit aufnehmen kann.
Herr Patentanwalt Dr. Cornelius Mertzlufft-Paufler aus unserem Haus hat in einem Aufsatz „Patent mit einheitlicher Wirkung und einheitliches Patentgericht", der in Heft 4/2014 der Zeitschriften Innovations- und Technikrecht InTeR erschien, Aspekte erörtert, die von Patentanmeldern und Patentinhabern schon jetzt vor Inkrafttreten des Vertragswerks beachtet werden sollten. Gerne senden wir Ihnen diesen Aufsatz auf Anfrage zu.