Datum: 3 Oktober 2011
Patentierung von Software
Unser Mitarbeiter Alvin Lam berichtet von einer erfolgreichen mündlichen Verhandlung vor der Technischen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes. In der Verhandlung ging es um die Patentfähigkeit einer Erfindung, die sich auf ein optimiertes paralleles Verarbeitungsverfahren zum Entfernen von Tabellen aus einer Datenbank bezog. Die Beschwerdekammer entschied, dass die Tatsache, dass der in dem Verfahren verwendete Algorithmus an sich bekannt ist, allein nicht ausreiche, um die Erfindung nahezulegen. Insbesondere sei es nicht naheliegend gewesen, den Algorithmus auf das der Erfindung zu Grunde liegende Problem anzuwenden.
Dieser Fall bestätigt, dass Algorithmen patentierbar sind, wenn sie in einem technischen Kontext beansprucht werden, beispielsweise im Zusammenhang mit der Verwaltung einer Datenbank zum Zwecke der Speicheroptimierung.
Die vollständige Analyse kann in der Entscheidung T 0353/07 nachgelesen werden.
Rekordverdächtiger Einspruch
Die Jenkins Partner David Musker und Phlip Cupitt berichten von einem erfolgreichen Einspruch gegen das europäische Patent Nr. 1220114. Das Patent, das sich auf ein System zum elektronischen Datenaustausch für Rechnungen bezog, wurde in der das Einspruchsverfahren abschließenden mündlichen Verhandlung vor dem Europäischen Patentamt widerrufen. Dieses Verfahren ist deshalb bemerkenswert, weil insgesamt 19 Parteien Einspruch gegen die Patenterteilung eingelegt hatten, was vermutlich einen neuen Rekord darstellt. Den bisherigen Rekord hielt das berühmt-berüchtigte Onkomaus-Patent der Harvard University, gegen das „nur" 17 Einsprüche erhoben wurden.