Datum: 25 Januar 2016
Finnland hat als neunter EU-Staat das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht ratifiziert.
Dieses Übereinkommen ist die Grundlage für ein System, mit dem es möglich sein wird, zu einem vom Europäischen Patentamt erteilen Patent ein Patent mit einheitlicher Wirkung in allen teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten zu erlangen. Hierzu ist ein Einheitliches Patentgericht mit einer Zentralkammer in Paris, München und London, Lokal- bzw. Regionalkammern in den Mitgliedstaaten und einer 2. Instanz in Luxemburg vorgesehen, das von den bisherigen nationalen Gerichten völlig unabhängig ist.
Damit das neue System in Kraft treten kann, müssen noch Deutschland, Großbritannien und zwei weitere EU-Mitgliedstaaten das Übereinkommen ratifizieren. Es wird allgemein erwartet, dass dies in diesem Jahr geschieht, so dass das neue Gericht voraussichtlich zu Beginn des nächsten Jahres seine Arbeit aufnehmen wird.
Die Option eines Patents mit einheitlicher Wirkung wird dann allen Anmeldern von noch nicht erteilen europäischen Patentanmeldungen offen stehen. Inhaber von europäischen Patenten und Anmelder zu europäischen Patentanmeldungen, die das neue System nicht nutzen wollen, können dies durch einen "opt-out"-Antrag erklären. Gerne beraten wir Sie hierzu vor dem Hintergrund Ihres Patentportfolios.