Datum: 11 Januar 2011
Seit der Ratifizierung des sogenannten "Londoner Übereinkommens" müssen erteilte Europäische Patente nicht länger in die Landessprachen aller Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens übersetzt werden. Zu den Vertragsstaaten, die keine Übersetzung mehr verlangen, gehören u.a. Deutschland, Großbritannien und Frankreich - d.h. die in den meisten Europäischen Patenten benannten Länder.
Das Europäische Patentamt betrachtet dies als "echten Durchbruch bei der Verbesserung des europäischen Patentsystems" und schätzt, dass die Gesamtkosten eines Europäischen Patentes dadurch um bis zu 40% sinken können.