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Heavengifts – Elfbar

Maucher Jenkins vertritt ELFBAR vor dem Landgericht Düsseldorf erfolgreich im Markenrechtsstreit

Datum: 24 April 2025

 

ELFBAR ist eine weltweit führende Vaping-Marke, die sich darauf spezialisiert hat, schadensmindernde Produkte – von Einweg- bis zu Mehrwegprodukten – für erwachsene Konsumenten anzubieten. Laut einer Analyse von Statista Market Insights aus den Jahren 2022/2023 gehört ELFBAR zu den beliebtesten Vaping-Marken in Deutschland. Aufgrund der hohen Bekanntheit der ELFBAR-Produkte kämpft die Marke fortlaufend gegen Nachahmerprodukte und Markenrechtsverletzungen auf dem Markt.

 

Mit Urteil vom 9. April 2025 hat das Landgericht Düsseldorf (Az. 2a O 189/24) nun ein zuvor am 17. Oktober 2024 ergangenes Versäumnisurteil zugunsten von ELFBAR bestätigt. Ein Unternehmer aus München hatte seine E-Zigaretten mit der Marke „ELFPRO“ gekennzeichnet. In seiner Entscheidung bestätigte das Gericht eine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken ELFBAR und ELFPRO.

 

Das Landgericht stellte zunächst klar, dass der übereinstimmende Wortbestandteil „ELF“ am Wortanfang beider Marken originäre durchschnittliche Unterscheidungskraft besitzt, auch wenn die angesprochenen deutschen Verbraucher in diesem Teil der Marke die entsprechende Zahl „11“ oder den englischen Begriff für „Elfe“ lesen und erkennen würden. Aufgrund dieser Übereinstimmung beider Marken am Anfang des Wortes besteht für die maßgeblichen Verkehrskreise eine Verwechslungsgefahr.

 

Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig. Das Verfahren wurde von den Partnern Dr. Michael Nielen und Dr. Gerrit Schultz von Maucher Jenkins geführt. In Großbritannien wird das Verfahren von Katie Cameron, Partnerin bei Maucher Jenkins, geführt.

 

Abbildung (Quelle: www.heavengifts.com/brands)

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