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Das Einheitspatent und das Einheitliche Patentgericht kommen bald

Datum: 28 Oktober 2022

Die lang erwarteten Systeme des Einheitspatents und des Einheitlichen Patentgerichts sollen am 1. April 2023 anlaufen.

 

Dies bedeutet, dass die "Sunrise Period" voraussichtlich Anfang 2023 in Kraft treten wird.

 

Während der Sunrise-Periode wird es möglich sein, einen Aufschub der Erteilung einer zugelassenen europäischen Patentanmeldung zu beantragen, damit ein Einheitspatent beantragt werden kann, nachdem das UP-System in Kraft getreten ist. Mit anderen Worten: Für europäische Patentanmeldungen, die jetzt zugelassen werden (Erteilung einer Mitteilung nach Regel 71(3) EPÜ), wird es möglich sein, ein Einheitspatent zu erlangen, wenn dies gewünscht wird. Es wird auch möglich sein, einen "Vorzeitigen Antrag auf einheitliche Wirkung" zu stellen. Dies wird wahrscheinlich nur eine begrenzte Anwendung finden, da die einheitliche Wirkung ab dem Tag der Erteilung gilt, der am oder nach dem Inkrafttreten des UP-Systems liegen muss.

 

Die Sunrise-Periode ermöglicht auch die Einreichung von Opt-outs aus dem System des Einheitlichen Patentgerichts. Dies wird in erster Linie für bestehende Patente nützlich sein, bei denen der Patentinhaber sicherstellen möchte, dass es nicht möglich sein wird, ein Verfahren vor dem UPC einzuleiten, wenn dieses in Kraft tritt.

 

Weitere Informationen finden Sie in den anderen Abschnitten des UP/UPC-Bereichs unserer Website, oder wenden Sie sich direkt an einen unserer Patentanwälte. Unsere Mandanten erhalten dann ausführliche, auf sie zugeschnittene Informationen.

 

 

Für weitere Informationen über das Einheitspatent und das Einheitliche Patentgericht klicken Sie bitte hier:

 

Einheitspatent

 

Einheitliches Patentgericht

 

 

 

Den UPC-Bereich unserer Website finden Sie hier.

 

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