Datum: 27 September 2016
Mit dem Artur Fischer Erfinderpreis Baden-Württemberg werden alle zwei Jahre private Erfinderinnen und Erfinder für besonders zukunftsweisende Innovationen prämiert.
An der Preisvergabe können alle privaten Erfinderinnen und Erfinder mit Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Baden-Württemberg bewerben, die
für ihre Erfindung nach dem 30.06.2012 ein Patent beim Deutschen Patent- und Markenamt, beim Europäischen Patentamt oder bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum angemeldet und erteilt bekommen haben
oder
zu dieser Patentanmeldung zumindest den ersten Prüfungsbescheid oder den amtlichen Recherchenbericht vorlegen können
oder
nach dem 30.06.2012 ein Gebrauchsmuster beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet haben und einen amtlichen Recherchenbericht zu ihrem Gebrauchsmuster vorlegen können.
Ausgelobt sind Preisgelder in Höhe von über € 20.000,00.
Weitere Informationen zum Artur Fischer Erfinderpreis Baden-Württemberg erhalten Sie unter www.erfinderpreis-bw.de.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, die für die Teilnahme an der Preisvergabe erforderlichen Voraussetzungen zu erfüllen.