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Änderungen der Zustellanschrift für britische Benennungen von IRs und vergleichbaren Registrierungen im Vereinigten Königreich

Datum: 6 Februar 2023

Bislang war es für viele ausländische Anwälte üblich, als Vertreter für die im Vereinigten Königreich eingetragenen internationalen Registrierungen (IR) ihrer Mandanten und möglicherweise auch für andere Marken- und Geschmacksmustereintragungen vor dem britischen Amt für geistiges Eigentum zu fungieren. Wenn das Amt im Zusammenhang mit diesen Verfahren Korrespondenz zustellen muss, wurden diese Dokumente in der Vergangenheit an eine Adresse außerhalb des Vereinigten Königreichs gesandt, häufig an die in der WIPO-Datenbank angegebene Adresse oder direkt an den Inhaber.

 

Nach einer Änderung der Praxis im Vereinigten Königreich wird das Amt jedoch ab sofort versuchen, eine britische Zustellungsanschrift (address for service - AFS) zu erhalten, bevor es Schriftstücke in Verfahren zur Nichtigerklärung, zum Verfall, zur Berichtigung und zum Widerspruch sowie in Verfahren zur Nichtigerklärung von eingetragenen Geschmacksmustern förmlich zustellt. Die einzige Ausnahme besteht, wenn die britische Marke von einer EU-Marke abgeleitet ist, die am Ende der Übergangszeit geschaffen wurde. In diesem Fall erfolgt die Zustellung für Verfahren, die vor dem 1. Januar 2024 eingeleitet wurden, über die EU-Zustellungsanschrift.


Wie wirkt sich dies auf meine Kunden aus?

 

Sollten Verfahren in Bezug auf die Rechte Ihrer Mandanten im Vereinigten Königreich eingeleitet werden, für die es keine aktuelle AFS im Vereinigten Königreich gibt, wird diese Praxisänderung in Kraft treten. Es ist durchaus möglich, dass eine Benachrichtigung des Amtes Ihren Mandanten nicht erreicht und dass er einen Rechtsverlust erleiden könnte. Selbst wenn die Benachrichtigung Sie erreicht, ist es möglich, dass die Frist von einem Monat für die Vorlage einer britischen AFS verstrichen ist, was bedeutet, dass Ihr Mandant seine Rechte verlieren könnte.


Warum sollte ich jetzt aktiv werden?

 

Obwohl es nicht erforderlich ist, von Anfang an eine britische AFS zu benennen, können Sie und Ihre Mandanten dadurch die Ungewissheit vermeiden, dass Schreiben des Amtes nicht oder nicht rechtzeitig ankommen. Maucher Jenkins sorgt dafür, dass der gesamte Schriftverkehr rechtzeitig bei Ihnen eintrifft, so dass Sie und Ihre Mandanten genügend Zeit haben, um zu entscheiden, wie sie weiter vorgehen wollen, und nicht erst im letzten Moment Benachrichtigungen erhalten.


Was sollten wir tun?

 

Es ist ratsam, dafür zu sorgen, dass ALLE Rechte Ihres Mandanten im Vereinigten Königreich, einschließlich der Benennung von IRs im Vereinigten Königreich, eine gültige AFS im Vereinigten Königreich haben.

Wie hoch werden die Kosten sein?

 

Wir wissen, dass viele Unternehmen angesichts des derzeitigen Wirtschaftsklimas über die Kosten besorgt sind, und freuen uns daher, bestätigen zu können, dass wir die Vertretung aller britischen Anmeldungen und Eintragungen Ihres Kunden ohne Kosten für den Kunden übernehmen können. Sollte dies von Interesse sein, können wir eine Liste aller relevanten Marken zur Verfügung stellen. Dieses Angebot gilt für alle Ihre Mandanten bis Ende Februar 2023.


Wie gehen wir bei der Ernennung von Maucher Jenkins als britische AFS für unseren Kunden vor?

 

Alles, was wir benötigen, um fortzufahren, ist Ihre schriftliche Bestätigung, zusammen mit einer Liste der Marken, auf die sich Ihre Anweisungen beziehen. Falls Sie sich nicht sicher sind, für welche Marken des Vereinigten Königreichs Handlungsbedarf besteht, lassen Sie es uns gerne wissen und wir können Ihnen einen vollständigen Plan zur Überprüfung vorlegen.

 

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