Datum: 18 November 2020
Am 17. Oktober 2020 verabschiedete der chinesische Gesetzgeber eine Reform des Patentgesetzes der Volksrepublik China, die am 1. Juni 2021 rechtskräftig wird.
Diese Gesetzesreform erweitert den Umfang des Designschutzes, indem sie zusätzliche Vorschriften zum Schutze von Innovationen bei Erfindungspatenten hinzufügt und die Frist für die Inanspruchnahme der Prioritätsrechte bei Erfindungs- und Gebrauchsmusteranmeldungen unter besonderen Bedingungen festlegt. Außerdem verlängert die Reform die Verjährungsfrist im Falle von Patentrechtsverstößen und die Schutzdauer von Designpatenten.
Die Reform führt eine zusätzliche Ergänzung der Schutzbestimmungen für Pharmapatente ein und sie fügt den Mechanismus der „offenen Lizenz" für Patente hinzu. Dadurch werden vorgerichtliche Maßnahmen bei Patentverletzungen vereinfacht, dem Gericht zusätzliche rechtliche Mittel zur Verfügung gestellt und den Patentinhabern mehr Rechte in Patentstreitigkeiten eingeräumt.
Die Reform hebt auch die Schadensersatzobergrenze bei Patentverletzungen auf, klärt das Bearbeitungsverfahren für arzneimittelbezogene Patentverletzungsstreitigkeiten im Rahmen der Überprüfung von Vermarktungslizenzen und sieht die Verpflichtung des Zuwiderhandelnden vor, bei der Festlegung der Entschädigungshöhe mitzuwirken.
Sie betont den Grundsatz von Treu und Glauben und wendet sich gegen Patentmonopole. Sie ändert zwar den Namen der nationalen Behörde, die für die Überprüfung und Ungültigkeitserklärung von Patenten zuständig ist, macht es möglich, aber den Patentverwaltungsbehörden auf nationaler und regionaler Ebene, Patentverletzungsfälle mit nationalem oder regionalem Bezug direkt zu bearbeiten.
Schließlich sieht die Reform die Förderung öffentlicher Dienstleistungen im Patentwesen vor und führt eine Sonderlizenz für die Patentdurchsetzung sowie Anreize für institutionelle, unternehmerische und individuelle Innovatoren ein.
Die Einzelheiten sind nachstehend aufgeführt:
(a) Der Geltungsbereich des Schutzprogramms wurde dahingehend erweitert, dass nun auch „Teilformen von Produkten" geschützt werden.
(a) Die Neuheit einer Erfindungsanmeldung kann beibehalten werden, wenn die Erfindung sechs Monate vor dem Anmeldetag aus Gründen eines innerstaatlichen Ausnahmezustands oder des öffentlichen Interesses erstmals offengelegt wurde;
(b) „Methoden für die Umwandlung von Atomkernen" wurden als nicht patentfähig aufgeführt;
(c) Der Arbeitgeber hat das Antrags- und Verfügungsrecht über Arbeitnehmererfindungen.
(a) Dem Prioritätsanspruch wurde eine Fristenregelung beigefügt: Patentanmelder, die für eine Erfindung oder ein Gebrauchsmuster eine Priorität beanspruchen, müssen eine Kopie der ersten Patentanmeldung „innerhalb von sechzehn Monaten nach dem Einreichungsdatum der ersten Anmeldung" vorlegen;
(b) Die Verjährungsfrist wird verlängert: Die Verjährungsdauer bei Patentverletzungen erhöht sich von 2 Jahren auf 3 Jahre;
(c) Der Schutzzeitraum für Designpatente wird verlängert: Der Schutzzeitraum für solche Patente erhöht sich von 10 auf 15 Jahre;
(d) Eine zusätzliche Schutzverlängerung für einige Pharmapatente wird festgelegt: um die bei der Sachprüfung bestimmter Erfindungspatente verstrichene zeitliche Verzögerung auszugleichen; um die bei der Marketing-Überprüfung vergangene Zeit auszugleichen und um einige neue arzneimittelbezogene Inventionen zu bewilligen, wobei die zusätzliche Schutzverlängerung 5 Jahre und die Gesamtdauer des Patentschutzes für Arzneimittel auf dem Markt 14 Jahre nicht überschreiten darf.
(a) Vorschriften bezüglich der Anmeldung von Erfindungspatenten mittels einer offenen Lizenzvereinbarung werden hinzugefügt;
(b) Sofern eine derartige Erklärung ein Gebrauchsmuster oder Designpatent betrifft, ist ein Patentbewertungsbericht vorzulegen. Diese Erklärung kann durch öffentliche Kundmachung widerrufen werden;
(c) Die Jahresgebühren für Patente unter offener Lizenz werden herabgesetzt;
(d) Über die Lizenzgebühr für Patente unter offener Lizenz wird nun verhandelt (danach können nur noch allgemeine Lizenzen erteilt werden);
(e) Das Schlichtungsverfahren bei Rechtsstreitigkeiten bezüglich offener Lizenzen wurde genau geregelt: Tritt eine solche Streitigkeit auf, so nehmen beide Parteien zunächst Verhandlungen und dann eine Schlichtung durch die Patentverwaltungsabteilung des Staatsrats oder einen Gerichtsprozess in Anspruch.
(a) Dies hat die Hürde bei der Beantragung der vorgerichtlichen Bewahrung gesenkt, indem die früheren Auflagen für die Zusicherung gestrichen und eine Bestimmung über die vorgerichtliche Bewahrung von Eigentum hinzugefügt wurde;
(b) Der Geltungsbereich der Patentdurchsetzung wurde erweitert, indem die Durchsetzung gegen „die Umsetzung der Patentrechte beeinträchtigende Verhaltensweisen" zugelassen wird;
(c) Der Geltungsbereich von gerichtlichen Unterlassungsverfügungen wird erweitert - die Gerichte können eine einstweilige Verfügung anordnen, um bestimmte Rechtshandlungen zu untersagen oder zu vollziehen.
(a) Der Patentinhaber hat nun mehr Handlungsspielraum: In einem Rechtsstreit bezüglich einer Patentverletzung können der Patentinhaber, interessierte oder mutmaßliche Patentrechtsverletzende auf Eigeninitiative einen Patentbewertungsbericht einreichen; im Falle eines Rechtsstreits über gefälschte Patente kann der Patentinhaber bei der Patentverwaltungsabteilung eine Untersuchung der Produktfälschungen und eine Beschlagnahme anfordern;
(b) Die Entschädigungsmaßstäbe werden angepasst: Der Entschädigungsmaßstab für Patentverletzungen wird angepasst, um "den tatsächlichen finanziellen und materiellen Schaden des Patentinhabers oder den Vorteil, den der Zuwiderhandelnde aus der Patentverletzung gezogen hat", wiederzugeben.
Die Höhe der Entschädigung bei vorsätzlicher Patentrechtsverletzung wurde ebenfalls genauer geregelt: im Falle einer vorsätzlichen Patentrechtsverletzung reicht die zugesprochene Entschädigung von dem nach der gesetzlichen Methode festgelegten Betrag bis zum Fünffachen dieses Betrags; in Fällen, in denen sich die Entschädigung kaum nach der gesetzlichen Berechnungsweise bestimmen lässt, wird der Betrag, den das Gericht dem Patentrechtsinhaber gewähren kann, von bisher 10.000 - 1.000.000 CNY auf die aktuelle Deckungssumme von 30.000 - 5.000.000 CNY erhöht; die Summe der Geldstrafen für gefälschte Patentprodukte wurde vom Vierfachen auf das Fünffache der illegalen Erträge erhöht; wenn es keine illegalen Erträge gibt oder wenn die Gesamtsumme der illegalen Erträge weniger als 50.000 CNY beträgt, wird die von der Patentdurchsetzungsabteilung festgesetzte Geldstrafe von 200.000 CNY auf 250.000 CNY erhöht;
(c) Die Vorgehensweisen bei der Bearbeitung von Patentstreitigkeiten in Bezug auf neue Arzneimittel, die sich in der Zulassungsprüfung befinden, wurden erläutert;
(d) Der Zuwiderhandelnde ist nun zu einer Kooperation verpflichtet: Das Gericht kann den Zuwiderhandelnden dazu auffordern, bei der Ermittlung der Schadensersatzhöhe mitzuwirken, indem er Geschäftsbücher, Dokumente und andere maßgebliche Informationen zur Verfügung stellt.
(a) Dies betont das Prinzip von Treu und Glauben und verbietet den Missbrauch des Patentmonopols zum Nachteil des öffentlichen Interesses oder der Interessen anderer.
(a) Der Name des Verwaltungsorgans, das für die Nachprüfung und Nichtigkeitserklärung von Patenten zuständig ist, hat sich geändert: Das für die Nachprüfung und Nichtigkeitserklärung von Patenten zuständige Verwaltungsorgan wurde von „Patentnachprüfungskommission der Patentverwaltungsabteilung des Staatsrats" in die
„Patentverwaltungsabteilung des Staatsrats" umbenannt;
(b) Dies ermöglicht der Abteilung für die Patentverwaltung die unmittelbare Mitwirkung: Die Patentverwaltungsabteilung des Staatsrats kann sich dafür entscheiden, Patentstreitigkeiten von nationaler Tragweite direkt zu bearbeiten; die lokalen Patentverwaltungsabteilungen können sich dafür entscheiden, mehrere Rechtsstreitigkeiten bezüglich der Patentverletzung desselben Patents zu einer einzigen zusammenzufassen und die Rechtsstreitigkeiten innerhalb ihres Verwaltungsgebiets direkt zu bearbeiten, oder sie können die Patentverwaltungsabteilungen auf einer höheren Ebene mit der Bearbeitung der überregionalen Patentverletzungsfälle beauftragen.
(a) Die nationale Verwaltungsbehörde wird dazu verpflichtet, das öffentliche Dienstleistungssystem für Patentinformation zu unterstützen, Patentdatenbanken einzurichten und die Weitergabe und den Einsatz von Patentinformationen zu unterstützen;
(b) Es wurden neue Vorschriften über Sonderlizenzen für die Durchsetzung von Patenten eingeführt, die die Patentverwaltungsabteilung des Staatsrates und der Kommunalverwaltungen veranlassen, die öffentlichen Patentdienststellen zu verbessern und die Durchsetzung und Nutzung von Patenten zu fördern;
(c) Anreize für institutionelle, unternehmerische und individuelle Erfinder werden gefördert. Zum Beispiel Eigentumsrechtsanreize für Institutionen oder Unternehmen und Eigenkapital-, Verzichts- und Dividendenanreize für einzelne Erfinder.
Das kürzlich reformierte chinesische Patentgesetz zielt darauf ab, die Geltendmachung und die Anwendung von Patenten zu fördern und das chinesische Patentgesetz weiter mit der internationalen Rechtspraxis in Einklang zu bringen. Durch den Ausbau und die Konsolidierung des Patentschutzes können wir damit rechnen, dass die Schutzrechte und die Schutzinteressen der Patentinhaber künftig umfassender geschützt werden, die Geschäftsabläufe in China aufrechterhalten werden und die Innovation in China vorangetrieben werden.