Datum: 5 Mai 2023
Maucher Jenkins ist für den chinesischen Medizinproduktehersteller Shenzhen Comen Medical Instruments Co., Ltd (im Folgenden: Comen) erfolgreich gegen eine einstweilige Verfügung vorgegangen, die das Landgericht Düsseldorf im Zusammenhang mit einem Messeauftritt von Comen auf der MEDICA 2022 erlassen hatte.
Die einstweilige Verfügung stützte sich auf eine vermeintliche Verletzung eines europäischen Patents betreffend ein Ventil für ein Beatmungsgerät. Nach Einlegung eines Widerspruchs hob das Landgericht Düsseldorf die einstweilige Verfügung nun auf und wies den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück, da auch aus Sicht des Gerichts keine Verletzung des europäischen Patents vorliegt.
Federführend betreut wurde das Verfahren durch das Freiburger Büro und hier insbesondere durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Michael Nielen, Herrn Patentanwalt Johannes Lange, Frau Rechtsanwältin Dr. Ulrike Kaufmann. Wertvolle Unterstützung leisteten zudem Frau Dr. Cheng Yang (Büro München) und Herr Handong Ran (Büro Beijing), beide European Patent Attorneys. Diese enge, internationale Zusammenarbeit zwischen den Büros in Freiburg, München und Bejing war für den Erfolg, über den sich das gesamte Team sehr freut, essentiell.