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Europäisches Einheitliches Patentgericht - Verschiebung

Datum: 5 Dezember 2022

 

Das Inkrafttreten des EPGÜ wurde um zwei Monate auf den 1. Juni 2023 verschoben, wie das EPG heute mitteilte.

 

Grund dafür sind technische Probleme beim Zugriff auf das Case Management System mit der erforderlichen Authentifizierung. 

 

Infolgedessen wird auch die Sunrise-Periode für das EPGÜ (für Opt-outs) um zwei Monate auf den 1. März 2023 verschoben. 

 

Anträge auf Aufschiebung der Erteilung und vorzeitige Anträge auf einheitliche Wirkung können ab dem 1. Januar 2023 beim EPA eingereicht werden. Wir gehen derzeit nicht davon aus, dass dies aufgeschoben wird. 

 

 

Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:

 

Anpassung des Zeitplans

 

Unterstützungsmaßnahmen für eine zeitnahe Inanspruchnahme des Einheitspatents

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