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Allgemeine Angaben
MAUCHER JENKINS
Patentanwälte & Rechtsanwälte
Urachstraße 23
D-79102 Freiburg
Tel. +49 (761) 79 174 0
Fax +49 (761) 79 174 30
Email: freiburg@maucherjenkins.com
Liebigstraße 39
D-80538 München
Tel. +49 (89) 340 77 26 - 0
Fax +49 (89) 340 77 26 - 11
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Rechtsform:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach deutschem Recht
Vertretungsberechtigte Gesellschafter
Patentanwalt und Chartered Patent Attorney Felix Rummler
Patentanwalt Dr. Cornelius Mertzlufft-Paufler
Rechtsanwalt Dr. Michael Nielen
Patentanwalt Johannes Lange
Patent- und Rechtsanwalt Dr. Gerrit Schultz
Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 27a UStG):
DE 142 097 031
Verantwortlich für den journalistisch-redaktionellen Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Patentanwalt Dr. Cornelius Mertzlufft-Paufler, Urachstraße 23, 79102 Freiburg
Berufsbezeichnung
Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“
Die gesetzliche Berufsbezeichnung unserer deutschen Rechtsanwälte lautet Rechtsanwalt. Die Berufsbezeichnung wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Sie sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer München bzw. Freiburg. Die Rechtsanwälte sind zudem von Rechts wegen automatisch zur Vertretung ihrer Mandanten vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante befugt.
Berufsbezeichnung „Patentanwalt“
Die gesetzliche Berufsbezeichnung unserer deutschen Patentanwälte lautet Patentanwalt. Die Berufsbezeichnung wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Die nach deutschem Recht zugelassenen Patentanwälte sind Mitglieder der Patentanwaltskammer und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen.
Berufsbezeichnung „Chartered Patent Attorney“ (UK Patentanwalt)
Die nach dem Recht des Vereinigten Königreichs zugelassenen Patentanwälte tragen die Berufsbezeichnung Chartered Patent Attorney und sind im Patent Attorney Register gem. Section 275 Copyright, Designs and Patents Act 1988 und beim IPREG (Intellectual Property Regulation Board) (www.ipreg.org.uk) registriert. Die Chartered Patent Attorney sind ebenfalls am Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante eingetragen.
Berufsbezeichnung „European Patent Attorney“ (europäischer Patentanwalt)
Die nach europäische Eignungsprüfung zugelassenen Patentanwälte tragen die Berufsbezeichnung European Patent Attorneys und sind beim Europäischen Patentamt (EPA) eingetragen und Mitglieder des Instituts der beim EPA zugelassenen Vertreter (epi) und sind als solche Mitglied im epi.
Berufsbezeichnung „European Trademark Attorneys und European Design Attorneys“
Die European Trademark Attorneys und European Design Attorneys sind beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante registriert.
Zuständige Zulassungs- und Aufsichtsbehörde und Kammer:
Rechtsanwaltskammer (Deutschland)
Für Rechtsanwälte am Standort Freiburg
Rechtsanwaltskammer Freiburg
Bertoldstr. 44
79098 Freiburg
Telefon: 0761 / 32563
Telefax: 0761 / 286261
Für Rechtsanwälte am Standort München
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Tal 33, 80331 München
Telefon: (089) 53 29 44-0
Telefax: (089) 53 29 44-28
Patentanwaltskammer (Deutschland)
Patentanwaltskammer München
Tal 29, D-80331 München
Telefon: +49 (0)89-24 22 78 0
Telefax: +49 (0)89-24 22 78 24
Institut der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter
Institut der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter - epi
Tal 29, D-80331 München
Telefon: +49 (0)89-201 70 80
Telefax: +49 (0)89-202 15 48
Intellectual Property Regulation Board (UK)
Intellectual Property Regulation Board (IPReg)
5th Floor, Outer Temple
222-225 Strand
London WC2R 1BA
Telephone: 020 7353 4373
Berufsrechtliche Regelungen:
Die für deutsche Rechtsanwälte maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind:
-
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
-
Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
-
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
-
Fachanwaltsordnung (FAO)
-
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
-
Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG)
-
Berufsrechtliche Ergänzungen zum Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG)
-
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
Die für deutsche Patentanwälte maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind:
-
Patentanwaltsordnung (PatAnwO)
-
Berufsordnung der Patentanwälte (BOPA)
-
FICPI Standesregeln
Die für Chartered Patent Attorneys maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind:
-
Code of Conduct of 28 September 2009 of the Intellectual Property Regulation Board
Die für European Patent Attorneys maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind:
-
Richtlinien des Instituts der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter (epi) für die Berufsausübung
-
Richtlinien betreffend Disziplinarangelegenheiten, herausgegeben vom Verwaltungsrat des Europäischen Patentamts
-
Code of Professional Conduct des epi
Berufshaftpflichtversicherung
Für unsere Anwälte, einschließlich unserer britischen Anwälte, besteht eine Berufshaftpflichtsumme mit dem versicherten Höchstbetrag von Euro 10.000.000,00 (in Worten: Euro zehn Million) unterhalten. Die Versicherung gilt für die ganze Welt.
R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Räumlicher Geltungsbereich: weltweit
Vermeidung von Interessenkonflikten:
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten und Patentanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO bzw. § 5 BOPA). Vor Aufnahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer München bzw. Freiburg (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de). Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir den jeweiligen Einzelfall auf seine Eignung für das Verfahren prüfen. Wir sind zu einer Teilnahme auch nicht gesetzlich verpflichtet.
Bei mit Verbrauchern geschlossenen Online-Dienstverträgen besteht zudem die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung für daraus resultierende Streitigkeiten über die Onlinestreitbeilegungsplattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer dort genannten Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht bereit und auch nicht verpflichtet.
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