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Biotechnologie

Der Schutz von biotechnologischen Erfindungen erfordert interdisziplinäres Expertenwissen – von der Biochemie über die Genetik, Mikrobiologie, Molekularbiologie bis hin zu den Ingenieurswissenschaften. Dank der Kompetenzvielfalt unserer Patentanwälte verfügen wir über diese Expertise und können Sie umfassend beraten und betreuen.

Für biotechnologische Erfindungen gelten besondere Herausforderungen, da der Schutz des geistigen Eigentums aus diesem Bereich einerseits bestimmten Einschränkungen unterliegt und andererseits Besonderheiten aufweist: Biotechnologische Erfindungen können beispielsweise zwar durch Patente geschützt werden, sie sind jedoch in Deutschland nicht dem Gebrauchsmusterschutz zugänglich.

 

Für die Erarbeitung einer Schutzrechtsstrategie hat es sich schließlich als hilfreich erwiesen, zu überlegen, worin die hauptsächliche Wertschöpfung bei der Verwertung einer biotechnologischen Erfindung liegt. So kann etwa ein Schutz, der auf ein speziell eingerichtetes Verbrauchsmaterial gerichtet ist, das in einem biotechnologischen Verfahren benötigt wird, eine beträchtliche wirtschaftliche Bedeutung entfalten. Auch analytische Verfahren (z.B. die Polymerase-Chain-Reaction oder die personalisierte Medizin) können hohe Wertschöpfungspotentiale haben.

 

Unsere Biologen und Chemiker beraten Sie gerne, gegebenenfalls im Team mit unseren Spezialisten angrenzender Fachgebiete, um gemeinsam mit Ihnen eine individuelle, maßgeschneiderte und umfassende Anmeldestrategie zum Schutz Ihrer Erfindung auszuarbeiten. Darüber hinaus vertreten wir Sie bei der Erlangung von Schutz für Ihre neu entwickelte oder entdeckte Pflanzensorte.

 

Wo möchten Sie als nächstes hin?