Datum: 29 Juni 2023
Ort: Online Zoom
Über 80 % der Erfindungen werden von angestellten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen getätigt. Doch wem gehört die Erfindung rechtlich gesehen und wer darf wann ein Patent darauf anmelden?
Arbeitnehmende, die eine Erfindung tätigen, haben nach dem sogenannten Erfinderprinzip zunächst alle Rechte an ihrer Erfindung. Sie könnten die Erfindung nutzen, lizenzieren oder verkaufen. In der Realität ist es jedoch oftmals so, dass die Erfindung auf Aufgaben und Erfahrungen im Unternehmen zurückgehen. Ist die Erfindung zudem verwertbar, so hat der Arbeitgeber - berechtigterweise - ein Interesse daran, diese für sich und sein Unternehmen zu verwenden.
Um das Spannungsfeld zwischen den beiden Parteien zu lösen, wurde in Deutschland das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen, das sogenannte Arbeitnehmererfindungsgesetz geschaffen. Leider stellt sich das Arbeitnehmererfindungsgesetz inzwischen als sehr sperriger Klotz dar und ist nicht mehr zeitgemäß in seiner Handhabung. Zudem stellt es Unternehmen immer wieder vor große Herausforderungen, da sowohl die Unternehmensstrukturen als auch die Art und Weise ihrer Entwicklungstätigkeiten komplexer und vielfältiger geworden sind.
In der nächsten IP HAPPY HOUR erläutern wir Ihnen den Umgang mit dem Arbeitnehmererfinderrecht aus Sicht des Arbeitnehmenden als auch des Arbeitgebers und zeigen Ihnen mögliche pragmatische Lösungen auf.
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Ihr Maucher Jenkins Team