Datum: 29 Februar 2024
Ort: Vor Ort oder Online
Ein einheitlicher Patentschutz für Europa.
Zum 1. Juni 2023 hat ein neues Gericht der Europäischen Union, das Einheitliche Patentgericht, auch Unified Patent Court, seine Arbeit aufgenommen. Seither steht Zivilpersonen ein übernationales Spezialgericht für praktisch alle Streitigkeiten, die mit europäischen Patenten zu tun haben, zur Verfügung.
Die Idee eines einheitlichen Patentschutzes für alle europäischen Staaten wird schon lange verfolgt. Bisher war ein großer Streitpunkt die Frage, in welchen Sprachen ein solches Patent herausgegeben werden soll, weil durch das Patent ja ein gesetzartiges Verbietungsrecht entsteht und jeder Mitgliedsstaat derartige Verbietungsrechte in seiner Landessprache definieren will. Schon durch die Sprachenregelung des Londoner Übereinkommens wurde dies aufgeweicht, indem viele Mitgliedsstaaten darauf verzichtet haben, eine Übersetzung eines europäischen Patents in die Landessprache zu fordern, solange kein tatsächlicher Konflikt entstanden ist.
Mit der gewaltigen Verbesserung der Maschinenübersetzungen ist dieses Problem in den Hintergrund getreten, und seit dem 1. Juni 2023 gibt es nun die Möglichkeit, für frisch erteilte europäische Patente einen Schutz mit einheitlicher Wirkung in 17 Mitgliedsstaaten der EU zu beantragen und Streitigkeiten im Zusammenhang mit europäischen Patenten vor einem einheitlichen Gericht zu klären, das nicht in den bisherigen nationalen Besonderheiten jedes Mitgliedsstaates gefangen ist.
Die IP HAPPY HOUR wird das neue System vorstellen und praktische Fragen anhand der gesetzlichen Regelungen und aufgrund der bisherigen Fallstatistik des ersten halben Jahrs beantworten:
Wo kann man klagen?
Weshalb kann man klagen?
In welcher Sprache wird verhandelt?
Wie lange dauert ein Prozess und wie läuft er ab?
Wer spricht das Urteil?
Wo gilt das Urteil?
Welche Kosten entstehen und wer trägt sie?
Was sind die bisherigen Erfahrungen?
Sind die bisherigen nationalen Klagen weiterhin möglich?
Anmelder europäischer Patentanmeldungen müssen nun bei einer Patenterteilung entscheiden, ob sie einen Schutz mit einheitlicher Wirkung wollen oder lieber die klassische Validierung in Einzelstaaten durchführen wollen. Die IP HAPPY HOUR beantwortet hierzu die Fragen:
Welche Vorteile hat ein Schutz einheitlicher Wirkung?
Welche Nachteile hat ein Schutz einheitlicher Wirkung?
Was sind die Kosten?
Für Inhaber europäischer Patente ohne einheitliche Wirkung und für Anmelder europäischer Patentanmeldungen gibt es die Möglichkeit, die eigenen Schutzrechte dem neuen System zu entziehen. Die IP HAPPY HOUR wird auf die taktischen Überlegungen zu dieser sogenannten Opt-Out-Erklärung eingehen:
Welchen Vorteil bietet eine Opt-Out-Erklärung?
Welche Nachteile ergeben sich aus einer Opt-Out-Erklärung?
Wann kann eine Opt-Out-Erklärung abgegeben werden und wann kann sie wieder zurückgenommen werden?
Natürlich sind Ihre konkreten Fragen herzlich willkommen!
Speaker: Dr. Cornelius Mertzlufft-Paufler
Termin & Veranstaltungsort:
Donnerstag, 29.02.24 | 17 - 18 Uhr
Maucher Jenkins Büro / Raum 719
Aeschengraben 29
4051 Basel
Schweiz
Tel.: +41 61 22544 – 90
Fax: +41 61 22544 – 89
E-Mail: basel@maucherjenkins.com
Wegbeschreibung:
Wenn Sie sich vor der Hausnummer 29 befinden, treten Sie bitte in das Gebäude von OBC Suisse ein und fahren mit dem Fahrstuhl in den 7. Stock. Dort können Sie sich gerne am Empfang anmelden und werden zu Raum 719 geleitet.
Dies ist eine Hybridveranstaltung: Sie können zwischen Präsenz vor Ort an unserem Basler Standort oder einer Online-Teilnahme wählen.
Bei Online-Teilnahme: Registrierung via Eventbrite
Anmeldeschluss: 28. Februar 2024
Bei Teilnahme vor Ort in Basel: Registrierung via E-mail an ipday@maucherjenkins.com
Anmeldeschluss: 16. Februar 2024
Dr. Cornelius Mertzlufft-Paufler
T. +49 (0) 761 79174 0
cornelius.mertzlufft-paufler@maucherjenkins.com
Abteilung Marketing
T. +49 (0) 761 79174 0
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Ihr Maucher Jenkins Team