Datum: 11 Dezember 2019
Ort: München, Deutschland
ARBEITNEHMERERFINDERRECHT - WER WILL WAS VON WEM WORAUS?
Ungefähr 90% aller Erfindungen sind heutzutage Arbeitnehmererfindungen.
Art und Umfang des Vergütungsanspruches des Arbeitnehmers, sowie die beiderseitigen Rechte und Pflichten verdienen eine genauere Betrachtung, denn – egal ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind – es geht um Ihr Geld.
Die neueste Ausgabe unserer IP Happy Hour beschäftigt sich damit, welche Ansprüche ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber hat, welche Formalien beachtet werden müssen und welche Besonderheiten und Fallstricke das deutsche Arbeitnehmererfinderrecht bietet. Ferner befassen wir uns kurz mit den Methoden der Vergütungsberechnung und zeigen Gestaltungsmöglichkeiten sowohl auf Arbeitgeberseite, als auch auf Arbeitnehmerseite auf.
Im Anschluss wird Zeit für Fragen und eine offene Diskussion sein. Selbstverständlich werden auch die wesentliche Elemente einer Happy Hour nicht fehlen.
Details zum Event:
ORT
Maucher Jenkins Patentanwälte & Rechtsanwälte
Liebigstrasse 39
80538 München
DATUM & ZEIT
Mittwoch, 11. Dezember 2019
18:00 Uhr – 19:30 Uhr
ANMELDUNG
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E-mail: muc@maucherjenkins.com
Tel: +49 89 340 77 26-0