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Anmerkungen

Wie können auf Messen ausgestellte Erfindungen geschützt werden?

Datum: 30 April 2011

Technologiemessen dienen dazu, innovative Produkte und Dienstleistungen zur Schau zu stellen. Gleichzeitig soll aber die Konkurrenz möglichst wenig davon profitieren. Wie kann dieser Spagat gemeistert werden?

 

Gewerbliche Schutzrechte schützen Erfindungen vor Nachahmung. Allerdings entstehen die wenigsten Schutzrechte „von alleine"; die meisten gewerblichen Schutzrechte müssen angemeldet werden, und zwar je nach Schutzrecht noch vor der öffentlichen Zurschaustellung der Erfindung.

 

Oftmals entsteht die Erkenntnis, eine Erfindung schützen zu wollen, jedoch erst während der Messeteilnahme – beispielsweise als Reaktion auf ein hohes Interesse seitens potentieller Kunden oder der Konkurrenz.

 

Können Erfindungen überhaupt noch geschützt werden, wenn die Zurschaustellung auf der Messe bereits erfolgt ist?

 

Grundsätzlich ja. Zuerst sollte überprüft werden, ob die eigentliche Erfindung überhaupt der Öffentlichkeit präsentiert worden ist. Sind lediglich Produkteigenschaften präsentiert worden, ohne offenzulegen, wie diese herbeigeführt werden, so ist die Präsentation in der Regel unschädlich. Mit anderen Worten gilt eine Erfindung nur dann veröffentlicht, wenn es anhand der offenbarten Informationen möglich ist, die Erfindung ohne Weiteres nachzuarbeiten.

 

Doch selbst wenn die Erfindung tatsächlich der Öffentlichkeit präsentiert worden ist, verbleiben Schutzmöglichkeiten. Zwar ist dann eine Patentierung in vielen Ländern ausgeschlossen (wichtige Ausnahme: USA!). Möglich ist jedoch beispielsweise die Anmeldung eines deutschen Gebrauchsmusters, das grundsätzlich den gleichen Schutz bietet wie ein deutsches Patent. Gebrauchsmuster bieten sogar die Möglichkeit, Ausstellungspriorität in Anspruch zu nehmen, d.h. ein später angemeldetes Gebrauchsmuster auf das Ausstellungsdatum rückdatieren zu lassen.

 

Nichtsdestotrotz empfehlen wir, derartige Überlegungen bereits vor der Messeteilnahme anzustellen, wenn noch alle Optionen uneingeschränkt offen stehen.

 

(Beitrag erstellt: 03.01.2011)
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