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Anmerkungen

Wenn Marken zu Gattungsbegriffen werden – FENDERs legendäre Gitarrenform

Datum: 9 Januar 2011

In den USA wurde im März 2009 die Eintragung der weltberühmten und legendären Gitarrenformen von Fender abgelehnt. Und das, obwohl diese Gitarren seit zwei Generationen ein Objekt der Begierde darstellen und selbst viele musikalische Laien die Form der Fender Stratocaster und Telecaster erkennen.

 

Fender Musical Instruments Corp wollte drei seiner Gitarrenformen im Jahr 2003 zur Eintragung bringen. Dafür legte sie Beweise vor, dass diese Formen durch die Benutzung über fünf Dekaden Unterscheidungskraft erlangt hätten. 17 Hersteller und Händler konkurrierender Gitarren legten Widerspruch dagegen ein mit dem Einwand, die Gestaltung wäre gattungsmäßig – und sie gewannen.

 

Das Trademark Trial and Appeal Board (TTAB), die Beschwerdekammer in U.S.A, führte aus, dass eine Ausgestaltung dann gattungsmäßig wäre, wenn sie so üblich im Markt sei, dass eine bestimmte Herkunft daraus nicht ersehen werden könnte. Die widersprechenden Parteien erbrachten umfangreiche Beweise, dass identische oder nahezu identische Gitarrenformen seit über 30 Jahren auf dem Markt wären. Fender hätte von diesen Produkten gewusst und nichts dagegen unternommen.

 

Die Gitarrenköpfe – im Gegensatz zur Form der ganzen Gitarren – hätte Fender sich erfolgreich als Marken schützen lassen. Daraus folgert das TTAB, dass Fender die Gitarrenform vormals selbst nicht als Marke angesehen hätte.

 

Obwohl Fender Gutachten und Konsumentenbefragungen, Umsatzvolumina, Werbemittel etc. vorlegte, war das TTAB der Ansicht, in den Köpfen der Verbraucher wäre beim Anblick einer solchen Gitarre nicht vorwiegend die Herkunft des Produkts bedeutsam, vielmehr handle es sich eben um eine bestimmte Art von Gitarre. Auch in seiner Werbung wäre nicht klar genug hervorgehoben worden, dass es sich bei der Form der Fender-Gitarre um eine Besonderheit dieses Herstellers handelte. Hinzu käme, dass Fender 30 Jahre lang nichts gegen die Konkurrenz unternommen hätte.

 

Der Fall zeigt, dass der Markenschutz für Produktgestaltungen seine Tücken hat. Es ist außerordentlich wichtig, seine Werbestrategien zu bedenken, seine Marken zu überwachen und rigoros gegen Nachahmer vorzugehen. Sobald sich eine Marke so erfolgreich im Markt durchsetzt, dass sie als Synonym für ähnliche Produkte oder Leistungen verwendet wird, läuft sie Gefahr, ihren Schutz wieder zu verlieren.

 

In einem vergleichbaren Fall urteilte der oberste Gerichtshof in Wien im Jahr 2002, dass sich der Begriff „Walkman" als gängige Bezeichnung für tragbare Kassettenabspielgeräte durchgesetzt habe und somit nicht mehr als Marke geschützt werden könne.

 

Viele Unternehmen sind sich dieser Gefahr bewusst und gehen konsequent gegen eine missbräuchliche Verwendung ihrer Marke vor, die dazu führen könnte, dass sich die Marke zu einem Gattungsbegriff entwickelt. Beispiele hierfür sind die weltberühmte Spielefirma Ravensburger (die zum Schutz ihrer Marke in den Jahren 1999 bis 2004 in mehr als einhundert Fällen gegen missbräuchliche Verwendungen vorging), oder Procter & Gamble in Bezug auf die Marke Pampers.

 

Durch eine ähnlich konsequente Vorgehensweise, d.h. einer frühzeitigen Eintragung und Durchsetzung der Marke, hätte auch Fender die Entwicklung seiner legendären Gitarrenform zum „Gattungsbegriff" ersparen können.

 

TTAB, Oppositions Nos. 91161403, 91161405, et al. (25. März 2009)

 

(Beitrag erstellt: 03.01.2011)
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