Datum: 30 April 2018
Am 26.04.2018 hat das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland seine Ratifikationsurkunde für das europäische Patentgerichtsübereinkommen hinterlegt. Dieses Übereinkommen sieht die Bildung einer einheitlichen Gerichtsbarkeit für Patentstreitigkeiten sowie eines Patents mit einheitlicher Wirkung in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten der Europäischen Union vor. Die Ratifikation ist somit in 16 Mitgliedstaaten der Europäischen Union abgeschlossen.
Damit das Übereinkommen in Kraft treten kann, fehlt nun nur noch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland über die Rechtmäßigkeit der Ratifikation dieses Übereinkommens durch den Bundestag und den Bundesrat sowie über die Vereinbarkeit des Übereinkommens mit der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.
Es mehren sich inzwischen die Stimmen in der Fachwelt, die Verfassungsbeschwerde, über die das Bundesverfassungsgericht hierbei entscheiden muss, aufgrund der bislang bekannt gewordenen Argumente für unzulässig halten. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie sich das Bundesverfassungsgericht hierzu verhält. Aus dem Jahresplan des Bundesverfassungsgericht ist lediglich ersichtlich, dass eine Entscheidung über diese Verfassungsbeschwerde in diesem Jahr vorgesehen ist. Sollte das Bundesverfassungsgericht noch vor der Sommerpause in einer für das Übereinkommen günstigen Weise entscheiden, könnte das einheitliche Patentgericht seine Arbeit noch in diesem Jahr aufnehmen.
Wir werden Sie auf dieser Webseite über weitere Entwicklungen informieren.