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Anmerkungen

Second-Medical-Use zur Behandlung von Covid-19?

Datum: 30 März 2020

 

In der Corona-Krise wächst die Hoffnung, möglichst bald einen Impfstoff gegen das Corona-Virus zu erhalten. Allerdings wird dies wohl noch einige Zeit in Anspruch nehmen und den Infizierten von heute und morgen nicht helfen. Die Pharmabranche forscht daher auch nach Medikamenten, die zur Behandlung bereits Infizierter eingesetzt werden sollen. Laut dem Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) stehen dabei Medikamente im Fokus, die schon zur Behandlung gegen eine andere Krankheit zugelassen sind. Ziel ist hier ihre Umfunktionierung, da diese wesentlich schneller wäre als eine Neuentwicklung eines Medikaments. Der vfa nennt drei Gruppen an Medikamenten, die derzeit auf dem Prüfstand stehen. Hierunter fallen u.a. auch Medikamente gegen HIV, Ebola, Grippe und SARS als antivirale Medikamente. Eine Reihe klinischer Studie laufen bereits.

 

Die Corona-Krise zeigt daher einmal mehr, wie wichtig es in der medizinischen Forschung sein kann, auf etwas bereits Bekanntes zurückzugreifen. Das Patentrecht bietet forschenden Firmen dazu auch den passenden Schutz für ihre Entwicklungsleistungen in Form von Second-Medical-Use Patenten. Nach § 3 Abs. 4 PatG und Art. 54 Abs. 5 EPÜ werden zweite bzw. weitere medizinische Verwendungsmöglichkeiten bereits bekannter Wirkstoffe als neu eingestuft. Das Patentrecht gewährt den forschenden Pharmaunternehmen so einen zweckgebundenen Stoffschutz für eine dem bekannten Wirkstoff innewohnende, im Fall von Corona hoffentlich lebensrettende Eigenschaft.

 

Wir wünschen allen forschenden Unternehmen viel Erfolg bei der Durchführung der klinischen Studien und hoffen, dass die damit verbundenen Anstrengungen zu einer Bewältigung der aktuellen Krise beitragen werden.

 

Weitere Informationen zu aktuellen klinischen Studien finden Sie unter den VFA Webseite 

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Unser Team

 

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