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Anmerkungen

Schutz bei digitalen Angriffen auf Unternehmen

Datum: 11 Mai 2015

Nach einem Bericht des Deutschlandfunks hat sich der Branchenverband Bitkom in einer Studie mit digitalen Attacken beispielsweise durch Sabotage, Datendiebstahl oder digitale Wirtschaftsspionage auf Unternehmen befasst.

 

Hierzu hatte der Branchenverband rund 1.100 Unternehmen befragt und ermittelt, dass beispielsweise in der Automobilindustrie in den vergangenen zwei Jahren 68% der befragten Unternehmen, in der Chemie- und Pharmabranche 66%, von digitalen Angriffen betroffen waren. In 52% der Fälle handelte es sich bei den Tätern um aktuelle oder ehemalige Mitarbeiter des Unternehmens.

 

Die Entscheidung, ob bei einer Neuentwicklung eines Produktes Schutzrechtsanmeldungen getätigt werden sollen, wird häufig davon abhängig gemacht, ob die neuen Merkmale der Eigenentwicklung voraussichtlich vom Wettbewerb kopiert werden und ob es überhaupt mit vertretbarem Aufwand erkennbar ist, ob der Wettbewerb die Merkmale der Eigenentwicklung bei sich realisiert.

 

In dem Fall, dass es nur mit großen Schwierigkeiten nachweisbar ist, dass der Wettbewerb die Eigenentwicklung kopiert, könnte die Geheimhaltung als unternehmensinternes Know-How gegenüber der Schutzrechtsanmeldung den besseren Weg darstellen.

 

Nach der vorliegenden Studie sollte bei dieser Entscheidung jedoch immer mitüberlegt werden, ob eine solche Geheimhaltung auch möglich ist oder durch beispielsweise illoyale, ausgeschiedene oder unvorsichtige Mitarbeiter unterlaufen werden kann.

 

Um hier die richtigen Antworten zu finden, ist es zunächst erforderlich, sich dieses Problems bewusst zu werden und die richtigen Fragen zu stellen. Beispielsweise könnte im Rahmen des eigenen Projektmanagements bei Eigenentwicklungen in regelmäßigen Abständen routinemäßig geprüft werden, ob neue Ideen entwickelt wurden, und wie diese Ideen am besten für das Unternehmen geschützt werden können.

 

Gerne können wir Sie hierbei beratend unterstützen.

 

(Beitrag erstellt: 11.05.2015)
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