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Anmerkungen

Patentverletzungsklage gegen Hersteller von Holzpellets

Datum: 14 Oktober 2020

 

Maucher Jenkins hat für HD-Pelletstechnologie GmbH & Co. KG Klage wegen Patentverletzung gegen einen wichtigen Hersteller von Holzpellets eingereicht.

 

Die Klage basiert u.a. auf dem deutschen Patent DE 10 2013 022 395 B3. Das Patent schützt die im Markt bekannte und geschätzte Technik, mit denen HD® und HD®+ Pellets hergestellt werden können. Das Patent zeichnet sich u.a. dadurch aus, dass das Schneidsystem in einem Abstand zur Ringmatrize eine Radialleitfläche aufweist. Bei der Erfindung handelt es sich um eine bahnbrechende Neuerung, durch die Pellets mit zuvor nicht möglicher Qualität hergestellt werden können. Diese Technologie ermöglicht die Herstellung von Pellets mit äußerst homogener Längenverteilung, wodurch unter anderem Bruchstaub verhindert und die Verbrennungseffizienz verbessert wird. Hierdurch werden Kosten eingespart und es wird zugleich die Umwelt geschont.

 

HD-Pelletstechnologie hatte im vergangenen Jahr Tatsachen festgestellt, die nach Auffassung der Patentinhaberin das zuvor genannte Patent verletzen. In der Folge erließ das Landgericht Düsseldorf auf Antrag eine einstweilige Verfügung auf Durchführung einer Besichtigung, die durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen durchgeführt wurde. In der Zwischenzeit hat HD-Pelletstechnologie Klage in der Hauptsache erhoben. Die Angelegenheit ist nun vor dem Landgericht Düsseldorf anhängig. Die Inhaberin der HD®-Technologie lizenziert ihre Technologie und möchte ihre Lizenznehmer durch entschiedenes Vorgehen gegen Verletzer schützen.

 

Die Inhaberin beabsichtigt daher, auch in Zukunft mit allen Mitteln gegen unrechtmäßige Benutzungen der HD®-Technologie vorzugehen. Neben hohen Kosten für die betroffenen Unternehmen können u. U. auch die hinter den Entscheidungen stehenden Personen zur Verantwortung gezogen werden. Sofern eine Person in Kenntnis eines Patents dieses wissentlich ohne Zustimmung des Patentinhabers benutzt, kann dies nicht nur zivilrechtliche Ansprüche zur Folge haben, sondern gemäß § 142 PatG auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

 

Bei Fragen wenden Sie sich gern an Unser Team

 

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