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Anmerkungen

Fördermaßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene für Innovationen gegen COVID-19

Datum: 31 Juli 2020

 

Die Corona-Pandemie hat in den letzten Monaten in der ganzen Welt zu viel Leid geführt und Privatpersonen wie Unternehmen vor massive Herausforderungen gestellt. Ein Ende der Folgen der Pandemie ist nicht in Sicht, solange nicht ein Impfstoff gegen das Virus oder eine taugliche medizinische Behandlung im Krankheitsfalle entwickelt wird. Weltweit haben Unternehmen entsprechende Forschungstätigkeiten aufgenommen.

 

Der Weg von der ersten Idee bis zur Marktreife eines Produktes ist normalerweise aber sehr lang und kostenintensiv. Um solche Ideen auch wirtschaftlich umsetzen zu können, muss jedes Unternehmen daher schon bei Beginn seiner Forschungstätigkeit den Schutz seiner Innovationen im Blick haben.

 

Wir als auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Patent- und Rechtsanwaltkanzlei setzen uns seit über 80 Jahren erfolgreich bei der Anmeldung, Durchsetzung und Verteidigung von gewerblichen Schutzrechten für unsere Mandanten ein. Patente, Marken, Designs und Urheberrechte bilden die Basis unserer Tätigkeit, ergänzt durch das Wettbewerbsrecht. Unser Team in Freiburg, München, Basel, London, Cambridge, Farnham, Peking und Shenzhen berät und vertritt innovative Unternehmer und Unternehmen – ob Startup, Hidden Champion oder Global Player.

 

Da wir bei Maucher Jenkins davon überzeugt sind, dass die Bewältigung der Corona-Pandemie nur durch den Ideenreichtum des Menschen erreicht werden kann, möchten wir Sie heute über staatliche Fördermaßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene für Innovationen gegen COVID-19 informieren.

 

Außerdem möchten auch wir unseren Beitrag zur Bekämpfung des Virus leisten. Wenn Sie also Ideen und Entwicklungen im Zusammenhang mit COVID-19 haben, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Wir verzichten auf unsere Erstberatungsgebühr. Sollten Sie mit Ihrer Idee den nächsten Schritt gehen wollen und hierzu ein Schutzrecht anmelden, werden wir mit Ihnen gemeinsam zudem ermäßigte Gebühren für unsere Tätigkeit vereinbaren.

 

COVID-19-Unterstützung für Unternehmen

 

Die deutsche Regierung hat verschiedene Förderungsmaßnahmen gestartet, um sicherzustellen, dass Unternehmen, die von der COVID-19-Pandemie betroffen sind, weiterhin ihre Geschäftstätigkeit aufrechterhalten können. Diese Maßnahmen beziehen sich aber nicht nur auf entfallene Aufträge oder Unterstützung bei Lieferengpässen, sondern dienen zum Teil auch der Förderung von neuen Entwicklungen, insbesondere wenn sie mit der Pandemie in direktem Zusammenhang stehen.

 

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung einiger Hilfen, die Unternehmen jeder Größe und insbesondere Technologieunternehmen und KMUs in Deutschland und Europa zur Verfügung stehen.

 

A) Unternehmensförderung in Deutschland

 

Projektfinanzierung Covid-19

 

Das BMBF fördert Unternehmen zur Erforschung von COVID-19 in Einzelvorhaben, die sich an der Prioritätensetzung der WHO orientieren. Zudem hat das BMBF die Rahmenbedingungen für die Projektförderung kurzfristig erweitert (weiteres hier).

 

Für Unternehmen im Bereich der Produktion von medizinischer Schutzausrüstung gibt es eine Bundesförderung auf Ausgabenbasis in Form der Anteilfinanzierung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 30 % der förderfähigen Ausgaben (max. 10 Mio. Euro) (weiteres hier).

 

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. hat ein Förderprogramm aufgestellt zur fachübergreifenden Erforschung von Epidemien und Pandemien anlässlich des Ausbruchs von SARS-CoV-2 (weiteres hier).

 

Die IBB hat durch das Programm „Pro FIT“ eine Projektfinanzierung für technologische Innovationsvorhaben aufgestellt mit Darlehen von bis zu 1 Mio. Euro und Zuschüssen von bis zu 400 000 Euro (weiteres hier).

 

Das BMWi unterstützt mit dem Förderprogramm INVEST Business Angels mit der steuerfreien Erstattung von 20% ihrer Investition, wenn sie sich mit mindestens 10.000 Euro Wagniskapital an Start-ups beteiligen (weiteres hier). CERIC hat ein Schnellverfahren eingeleitet, um Unternehmen den Zugang zu Forschungsinstrumenten für die Forschung zu Covid-19 zu erleichtern (weiteres hier).

 

Das Land Berlin unterstützt mit dem Förderprogramm „GründungsBONUS“

in Höhe von 5.000 € die Aufbauphase von innovativen Existenzgründungen und Start-ups, welche die Entwicklung, Herstellung und Einführung neuartiger oder noch nicht am Markt etablierter Anwendungen, Produkte, Dienstleistungen, Methoden oder Prozesse planen (weiteres hier).

 

Das Konjunkturpaket der Bundesregierung

 

Ein Teil des jüngsten Konjunkturpakets der Bundesregierung betrifft auch Investitionen in Medizinbereichen.

 

Deutschland soll im Bereich von medizinischer Schutzausrüstung, der Herstellung von Wirkstoffen und deren Vorprodukten sowie in der Impfstoffproduktion über größere Kapazitäten und mehr Unabhängigkeit verfügen. Daher wird ein Programm zur Förderung der flexiblen und im Falle einer Epidemie skalierbaren inländischen Produktion wichtiger Arzneimittel und Medizinprodukte aufgelegt.

 

Zusätzlich wird die Entwicklung eines Impfstoffes für Covid-19 durch die Förderung der Initiative CEPI und der deutschen Impfstoffentwicklungen unterstützt. Zur Förderung der Entwicklung und der Sicherstellung der Produktionskapazitäten sowie einer frühzeitigen Produktionsaufnahme stellt der Bund Mittel bereit. Darüber hinaus soll langfristig daran gearbeitet werden, dass die Impfstoffentwicklung so weiterentwickelt wird, dass bei zukünftig auftretenden neuen Erregern möglichst noch schneller und effizienter eine Impfstoffentwicklung und -produktion erfolgen kann. Dazu werden bestehende Programme zur Impfstoffentwicklung aufgestockt und neue Initiativen und Forschungsnetzwerke gefördert, insbesondere zu viralen Erkrankungen mit epidemischem oder pandemischem Potential (Emerging Infectious Diseases).

 

Hilfe für Start-ups

 

Das Förderprogramm Start-up BW Pre-Seed wurde mit dem Förderprogramm Start-up BW Pro-Tect für von der Corona-Krise betroffene Start-ups erweitert. Ziel des Förderprogramms ist es, kurzfristige Liquiditätsengpässe bis zur nächsten Finanzierungsrunde durch einen Zuschuss in Höhe von 200.000 Euro zu überbrücken (weiteres hier).

 

Das EXIST-Gründerstipendium unterstützt Wissenschaftler bei der Gründung eines Unternehmens im Rahmen von innovativen technologieorientierten oder wissensbasierten Projekten durch die Auszahlung von Lebensunterhaltskosten, bis zu 10.000 Euro Sachausgaben und 5.000 Euro Coaching (weiteres hier).

 

B) Unterstützung der Europäischen Union

 

Die Europäische Union hat eine direkte Unterstützung von Unternehmen in Höhe von rund 164 Mio. EUR über das Beschleunigerprogramm des Europäischen Innovationsrates angekündigt. Diese Mittel stehen KMU und Start-ups zur Verfügung, die innovative Lösungen zur Bekämpfung des COVID-19-Ausbruchs entwickeln. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Darüber hinaus hat die EU im Rahmen des EU-Forschungsprogramms „Horizont 2020“ 48,25 Mio. EUR für 18 Projekte zur Impfung und Behandlung mobilisiert. Über die Innovative Medicines Initiative (IMI) wurden öffentliche und private Mittel in Höhe von 90 Mio. EUR für Therapeutika und Diagnostika bereitgestellt.

 

Darüber hinaus hat die EU ein europäisches COVID-19-Datenportal entwickelt, um die rasche Erfassung und Weitergabe verfügbarer Forschungsdaten zu ermöglichen. Siehe das Datenportal hier.

 

Für die Regierungen der Mitgliedstaaten (MS) hat die EU außerdem ein Maßnahmenpaket angekündigt, das Flexibilität bei den bestehenden Finanzierungsstrukturen ermöglicht, um Ressourcen zur Bekämpfung von COVID-19 neu zuzuweisen.

 

PDF Download 

 

Wir wünschen Ihnen und Ihren Mitarbeitern alles Gute in dieser außergewöhnlichen Zeit - bleiben Sie gesund!

 

Ihr Maucher Jenkins Team

 

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