Datum: 20 November 2015
Im Bundesanzeiger vom 30. Oktober 2015 wurde bekanntgemacht, dass die Richtlinie zur Förderung von Hochschulen und Unternehmen bei der rechtlichen Sicherung und wirtschaftlichen Verwertung ihrer innovativen Ideen (SIGNO) zum 31. Dezember 2015 ausläuft. Von inoffizieller Seite wurde uns nun mitgeteilt, dass eine Nachfolgerichtlinie bereits geplant ist und „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" zum 1. Januar 2016 starten wird.
Teil der zum Jahresende auslaufenden Richtlinie war die SIGNO-KMU-Patentaktion zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien naturwissenschaftlichen-technischen Berufe bei der erstmaligen Sicherung ihrer Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung (FuE) durch gewerbliche Schutzrechte und bei deren Nutzung.
Die KMU-Patentaktion war in fünf Teilpakete untergliedert, deren Abfolge sich am innerbetrieblichen Entwicklungsprozess orientierte. Bezuschusst wurden dabei die Recherche zum Stand der Technik, eine Kosten-Nutzen-Analyse, eine Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung in Deutschland, die Vorbereitungen für die Verwertung einer Erfindung sowie die Durchführung einer Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung für das Ausland.
Teilnehmen konnte jedes Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien naturwissenschaftlichen-technischen Berufe mit Geschäftssitz beziehungsweise Produktionsstätte in Deutschland mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro, die in den letzten fünf Jahren kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet hatten.
Es ist zu erwarten, dass auch das wohl zum 1. Januar 2016 startende Nachfolgeprogramm ähnliche Fördermöglichkeiten vorsehen wird.
Gerne informieren wir Sie über die Möglichkeiten bei der schutzrechtlichen Sicherung Ihrer Forschungs- und Entwicklungsergebnisse in einem persönlichen Gespräch.