Datum: 27 September 2016
Maucher Jenkins ist für die PEARL. GmbH aus Buggingen erfolgreich gegen gefälschte Markenprodukte unter Amazon vorgegangen. Das Landgericht Hamburg hat in mehreren einstweiligen Verfügungen den Nachahmern das Angebot der gefälschten Produkte aufgrund der Markenverletzungen und Täuschung über die betriebliche Herkunft untersagt.
PEARL wird auch in Zukunft mit aller Härte gegen Markenfälschungen dieser Art vorgehen.
PEARL besitzt die Rechte an über 200 Marken für Europa (Unionsmarken und nationale Marken). PEARL bietet diese Markenprodukte nicht nur über die eigenen Vertriebskanäle - wie www.pearl.de -, sondern auch über Internet-Marktplätze wie zum Beispiel Amazon erfolgreich an.
Jedes Produktangebot unter Amazon erhält eine bestimmte Artikelnummer, die so genannte ASIN (Amazon Standard Identification Number). Andere Anbieter übernehmen diese ASIN für ihre Produktangebote, obwohl sie tatsächlich nicht das unter der ASIN abgebildete Original-Markenprodukt anbieten und vertreiben.
Für Kunden stellt es sich so dar, als ob sie den Original-Artikel erwerben würden. Tatsächlich erhalten sie dann aber einen oft qualitativ wie auch optisch deutlich abweichenden Artikel.
Beschwerden in Amazon-Rezensionen und im Kundenservice über gefälschte Amazon-Angebote haben in den letzten Monaten so stark zugenommen, dass PEARL die juristische Verfolgung dieser Fälschungen in Auftrag gegeben hat, um Kunden und Marken vor Billig-Plagiaten zu schützen.
PEARL ist nun gegen mehrere solcher Anbieter erfolgreich mittels einstweiliger Verfügungen vor dem Landgericht Hamburg vorgegangen. Das Gericht hat hierbei nicht nur die Markenverletzungen bestätigt, sondern hat aufgrund der betrieblichen Herkunftstäuschung generell solche Nachahmungsangebote mittels Übernahme einer ASIN von PEARL-Produkten untersagt.
Allein um die Kunden auch zukünftig vor minderwertigen Fälschungen zu schützen, wird PEARL weiterhin konsequent gegen solche Markenfälschungen vorgehen. Zahlreiche Rezensionen von Kunden über solche Fälschungen belegen nämlich, dass diese Produkte nicht den Qualitätsstandards entsprachen, die die Original-Markenprodukte aufweisen.
Federführend in diesen Verfahren ist Rechtsanwalt Dr. Michael Nielen.