Datum: 8 Februar 2020
Heutzutage handelt es sich bei Künstlicher Intelligenz (KI) nicht mehr um Science Fiction, sondern diese umgibt uns überall. So wie Künstliche Intelligenz immer mehr unser alltägliches Leben beeinflusst, so steigt auch ihre Bedeutung für den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes.
Für innovative Unternehmen, die ihre Ideen in diesem technischen Umfeld schützen wollen, stellt sich die Frage, wie Künstliche Intelligenz selbst bzw. wie Ergebnisse erzeugt durch Künstlicher Intelligenz geschützt werden können.
Vor kurzem hat das EPA beschlossen, zwei Patentanmeldungen (EP18275163 und EP18275174) zurückzuweisen, in denen eine Maschine (genannt "DABUS") als Erfinder benannt wird. Das EPA stellte fest, dass nach dem europäischen Patentsystem der Erfinder eines europäischen Patents eine natürliche Person sein muss.
Das EPA bezieht sich in seiner Entscheidung u.a. auf Regel 19 (1) EPÜ. Diese Regel besagt, dass der Antrag auf Erteilung eines europäischen Patents die Bezeichnung des Erfinders unter Angabe seines Familiennamens, Vornamen und seiner vollständigen Adresse zu erfolgen hat. Nach Auffassung des EPA erfüllt die Angabe des Namens einer Maschine diese Anforderungen nicht.
Das EPA war auch der Ansicht, dass sich nach dem EPÜ aus einer Erfindung verschiedene Rechte ableiten. Da KI-Systeme oder Maschinen jedoch keine Rechtspersönlichkeiten sind, könnten sie keine Rechte ausüben, die sich aus der Eigenschaft als Erfinder ergeben.
Darüber hinaus bemerkte das EPA, dass das Verständnis, dass ein Erfinder eine natürliche Person sein muss, international anerkannt zu sein scheint.
Künstliche Intelligenz ist auch im Bereich des Urheberrechts ein brisantes Thema. Kürzlich entschied das Bezirksgericht Nanshan in Shenzhen, dass ein Artikel, der von einem intelligenten Schreibhilfesystem geschrieben wurde, urheberrechtlich geschützt ist. Die Firma, die die Software hinter diesem System entwickelt hat, beschuldigte eine andere Firma der Urheberrechtsverletzung, die diesen Artikel auf ihrer eigenen Website der Öffentlichkeit zugänglich gemacht haben soll. Das Gericht entschied zugunsten des Klägers.
Es ist zu erwarten, dass diese Entscheidung die Entwicklung von KI-Systemen in China weiter antreiben wird.
Unser Team von Patent- und Rechtsanwälten kann Unternehmen in allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes rund um das Thema Künstliche Intelligenz unterstützen. Als internationale Anwaltskanzlei mit u.a. einem neuen Büro in Shenzhen, können wir in diesem Bereich internationale Unterstützung anbieten.
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