Datum: 18 Januar 2011
Unter Ideenmanagement versteht man Prozesse, durch die Ideen von Mitarbeitern – insbesondere Erfindungen - systematisch erfasst und verwertet werden. Idealerweise beinhalten diese Prozesse Mechanismen, durch die der Erfindergeist von Mitarbeitern aktiv gefördert und in die gewünschte Richtung gelenkt wird.
Nachfolgend möchten wir Ihnen fünf zentrale Elemente eines erfolgreichen Ideenmanagements vorstellen:
1) Dokumentieren
Alle Mitarbeiter – insbesondere in Entwicklungsabteilungen – sollten dazu angehalten sein, Erfindungen und Verbesserungsvorschläge zu dokumentieren. Dafür sollte ein einheitliches und einfaches Formular verwendet werden, auf dem Einzelheiten der Erfindung festgehalten werden können. Dazu zählen insbesondere die Aufgabenstellung bzw. das technische Problem, welches der Erfindung zu Grunde liegt, sowie eine kurze Erklärung, wie die Aufgabe bzw. das Problem gelöst wird.
2) Erfassen
In regelmäßigen Abständen – beispielsweise einmal im Quartal – sollten alle Mitarbeiter der Entwicklungsabteilung zusammenkommen, um Ihre Erfindungen zu präsentieren und gemeinsam zu besprechen. Oft entstehen gerade hierbei zusätzliche Erkenntnisse und Verbesserungsvorschläge, die bei der späteren Be- und Verwertung von Nutzen sein können. Ein designierter Mitarbeiter sollte alle Erfindungen dokumentieren.
3) Bewerten
Im nächsten Schritt sollte eine Bewertung stattfinden. Dabei sollten wirtschaftliche und technologische Kriterien berücksichtigt werden, insbesondere:
Innerhalb jeder dieser Kategorien können Punkte vergeben werden, die zusammen eine Gesamtpunktzahl bzw. den „Wert" der Erfindung ergeben. Abhängig von dem Wert kann die Erfindung einer von mehreren Kategorien zugeordnet werden, beispielsweise
Kategorie 1: Schlüsselerfindungen
Kategorie 2: Standarderfindungen
Kategorie 3: einfachere Verbesserungsvorschläge
4) Schützen
Für jede dieser Kategorien sollte eine Anmeldestrategie festgelegt sein. Beispielsweise kann für „Schlüsselerfindungen" Schutz in allen bestehenden und potentiellen Märkten vorgesehen werden (z.B. Europa, USA, China). Standarderfindungen können in Kernmärkten geschützt werden (z.B. Deutschland, Großbritannien, USA). Einfachere Verbesserungsvorschläge können beispielsweise nur für Gebrauchsmusterschutz in Deutschland vorgesehen werden.
Abhängig von der Technologie und der geplanten Verwertung können gewisse Erfindungen auch für einen Schutz durch Geheimhaltung vorgesehen werden.*
5) Belohnen
Nach dem Arbeitnehmererfindergesetz haben Arbeitnehmererfinder Anspruch auf Vergütung für Ihre Erfindung(en). Die Höhe der Vergütung kann grundsätzlich frei vereinbart werden. Aus dieser Pflicht sollte eine Tugend gemacht werden. Moderne Unternehmen verfügen deshalb über „Incentive"-Programme, nach denen Mitarbeiter abhängig vom Wert (s.o.) oder Erfolg einer Erfindung unterschiedlich hoch vergütet werden. Dadurch lassen sich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Mitarbeiter werden entsprechend ihrer Leistung für das Unternehmen belohnt. Gleichzeitig wird ein Anreiz für weitere Erfindungen geschaffen, und zwar insbesondere Erfindungen, die einen hohen Wert für das Unternehmen haben.
*Fordern Sie zu diesem Thema unsere Veröffentlichung „Patente vs. Geheimhaltung" unter Munich@Jenkins.eu an.