Datum: 2 Juli 2015
Der engere Ausschuss beim Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation hat in der letzten Woche die Höhe der Jahresgebühren für das kommende EU-Patent (genauer: Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung) beschlossen. Deren Höhe war bereits im Vorfeld als ein entscheidendes Kriterium für den Erfolg des einheitlichen Patents angesehen worden, und so hatten insbesondere Vertreter der KMU auf eine unternehmensfreundliche Gebührenstruktur gedrängt.
Nach intensiver Diskussion verschiedener Vorschläge zur Struktur der Gebühren wurde nun der sogenannte „True Top 4"-Vorschlag mit der erforderlichen Mehrheit angenommen. Für die an dem einheitlichen Patentsystem teilnehmenden 25 Mitgliedstaaten, in deren Hoheitsgebiet das kommende Patent Gültigkeit haben wird, entsprechen danach die Jahresgebühren in Summe denen derjenigen vier Länder, in welchen ein europäisches Patent nach dem derzeitigen Verfahren am häufigsten validiert wird; derzeit sind dies Deutschland, Frankreich, das Vereinigte Königreich und die Niederlande.
Diese Jahresgebühren für das kommende EU-Patent werden Anmelder ab dem zweiten Jahr an das Europäische Patentamt entrichten müssen, sie treten an die Stelle der bisher üblichen Validierung in den einzelnen Vertragsstaaten. In einer ersten Stellungnahme hat der Präsident des Europäischen Patentamts, Benoît Battistelli, betont, dass er diesen Beschluss für eine ausgewogene Lösung halte, die zum einen eine echte Kostenersparnis für die Nutzer bedeute, und zum anderen auch den Betriebshaushalt des EPA ausreichend sicherstelle.
Noch ausstehend ist ein weiterer Beschluss über den Verteilungsschlüssel, mit welchem die Einnahmen aus dem einheitlichen Patent unter den Mitgliedstaaten aufgeteilt werden. Das Gesamtpaket soll im Herbst abgeschlossen werden.
Auch in allen anderen Fragen zum neuen Europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung und zu Maßnahmen, die für Ihr Schutzrechtsportfolio in diesem Zusammenhang gegebenenfalls von Vorteil sein könnten, beraten wir Sie gerne.