Datum: 16 Juni 2017
Recht unerwartet hat das Bundesverfassungsgericht aufgrund einer Verfassungsbeschwerde und eines Eilantrages den Bundespräsidenten gebeten, die Ausführungsgesetze für die Einführung des EU-Patentes mindestens vorläufig nicht zu unterschreiben. Dies berichtete die FAZ am 12. Juni 2017.
Für die Einführung des Patents mit einheitlicher Wirkung („EU-Patent") bedarf es mindestens der Teilnahme von Deutschland, Großbritannien und Frankreich. Neben den Unwägbarkeiten aufgrund des Brexit gibt es nun also einen weiteren möglichen Grund für ein Scheitern des EU-Patentes.
Die überraschende Zulassung der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht mag im Ergebnis schließlich zur Freigabe der Einführung durch Deutschland führen – für den Augenblick jedoch führt sie erst einmal zu Verzögerungen und im schlechtesten Falle - bei einem endgültigen Urteil zugunsten des Beschwerdeführers - zur völligen Verunmöglichung des EU-Patentes.
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