Datum: 14 März 2024
Das Europäische Patentamt (EPA) führt eine neue Regelung ein, die es Kleinstunternehmen ermöglicht, bei der Anmeldung von Patenten eine Gebührenermäßigung zu beantragen. Diese neue Regelung wird am 1. April 2024 in Kraft treten. Kleinstunternehmen, natürliche Personen, Universitäten und gemeinnützige Organisationen können eine Ermäßigung von 30 % auf alle Hauptgebühren im Patentanmelde- und -erteilungsverfahren beanspruchen.
Die Gebührenermäßigung ist auf fünf Patentanmeldungen in den letzten fünf Jahren beschränkt.
Diese Regelung wird eingeführt, um kleine Anmelder finanziell zu unterstützen und ihnen die Erteilung von Patenten zu erleichtern. Die neue Regelung ergänzt andere sprachbezogene Unterstützungsmaßnahmen, die für kleine und mittlere Unternehmen gelten, die erstmals in anderen Sprachen als Englisch, Französisch und Deutsch anmelden.
Ein Kleinstunternehmen ist nach der EU-Definition ein Unternehmen, das:
Gebühr |
Reguläre Amtsgebühr (€) |
Gebühr für Kleinstunternehmen mit der Ermäßigung von 30 % (€) |
Ersparnis (€) |
Anmeldegebühr |
135 |
94,50 |
40,50 |
Europäische Recherchengebühr |
1520 |
1064 |
456 |
Prüfungsgebühr |
1915 |
1340,50 |
574,50 |
Benennungsgebühr |
685 |
479,50 |
205,50 |
Zuschussgebühr |
1080 |
756 |
324 |
Verlängerungsgebühr für Jahr 3 |
690 |
483 |
207 |
Verlängerungsgebühr für Jahr 4 |
845 |
591,50 |
253,50 |
Verlängerungsgebühr für das Jahr 5 |
1000 |
700 |
300 |
Die Gebühren für überzählige Seiten und für Teilanmeldungen werden ebenfalls ermäßigt.
Die Prüfungsgebühr kann im Rahmen der Unterstützungsregelung für Kleinstanmeldungen nach Regel 7a (3) EPÜ zweimal ermäßigt werden: zunächst durch eine Ermäßigung der Prüfungsgebühr und dann zusätzlich durch eine Ermäßigung der bereits entrichteten internationalen Recherchengebühr (unter Berücksichtigung einer Rückerstattung aus der Wiederverwendung einer früheren Recherche).
Die Änderungen treten am 1. April 2024 in Kraft und gelten für Gebührenzahlungen, die am oder nach diesem Datum für europäische Patentanmeldungen und in die europäische Phase eingetretene Euro-PCT-Anmeldungen geleistet werden, und zwar unabhängig vom Anmeldetag. Gebührenermäßigungen können nur am oder nach dem 1. April 2024 auf die entsprechenden Gebühren angewandt werden. Diese Ermäßigungen können nur für Unternehmen in Anspruch genommen werden, solange sie den Status eines Kleinstunternehmens (micro entity) haben. Ändert sich der Status des Unternehmens, muss das EPA darüber informiert werden.
Neues, vereinfachtes Gebührensystem unterstützt kleine Anmelder mit 30% Ermäßigung | Epo.org
Wenn wir bereits eine Patentanmeldung für Sie oder Ihren Mandanten bearbeiten und Sie glauben, dass es sich bei dem Anmelder um eine Kleinstunternehmen handelt, sollten Sie uns dies so bald wie möglich mitteilen. Möglicherweise können wir eine anstehende Gebühr einsparen. Bitte teilen Sie uns dies unbedingt mit, bevor wir Ihre nächste europäische Patentanmeldung einreichen.