Datum: 16 Januar 2019
Das Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG) durchläuft derzeit das Gesetzgebungsverfahren und soll im Januar 2019 in Kraft treten. Es handelt sich um eine umfassende Novellierung des deutschen Markengesetzes (MarkenG) und dient zugleich der Umsetzung der EU-Markenrechtsrichtlinie 2015/2436 vom 16. Dezember 2015 (MRL). Die Akzeptanz von neuen Markenformen auf Grund des Wegfalls der Voraussetzungen der grafischen Darstellbarkeit einer Marke ebnet hierbei den Weg in das multimediale Zeitalter und führt zur Eintragungsfähigkeit der folgenden Markenformen:
Voraussetzung ist, dass die Marke eindeutig, präzise und klar bestimmbar ist und in einem geeigneten rechtssicheren elektronischen Format vorgelegt wird. Die zulässigen Formate für die Markeneinreichung werden auf der Homepage des DPMA bekanntgegeben. Nicht-graphisch darstellbaren Marken erhalten auf Dokumenten (Beschlüsse, Urkunden und sonstige Bescheinigungen) einen entsprechenden Link und einen QR-Code.
ACHTUNG: Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verlangt weiterhin eine Wiedergabe der Marke in Form einer zweidimensionalen grafischen Darstellung, wann daher eine internationale Erstreckung dieser neuen Markenformen möglich sein wird, ist noch nicht bekannt.