Home: Maucher Jenkins

Intellectual Property

Intellectual
Property

Patents | Trade Marks | Designs

Anmerkungen

Bösgläubige Markenanmeldungen in China

Datum: 15 Juli 2015

Unsere chinesischen Kollegen berichten, dass die bekannte Firma H.J. Heinz Company nach einem sechsjährigen Verfahren die Löschung einer chinesischen Markenanmeldung mit dem chinesischen Namen von Heinz, „亨氏", erreichen konnte. Die Marke war 2006 von einem Dritten angemeldet und 2008 veröffentlicht worden. Der Beijing Higher People's Court hat nun festgestellt, dass die Marke berühmt für Babynahrung ist und daher die bösgläubige Anmeldung mit dem identischen chinesischen Zeichen für Saugflaschen und Kondome, wofür Heinz keine Eintragung hatte, zurückgewiesen.

 

Die Löschung von unberechtigten Markenanmeldungen Dritter aufgrund von Bösgläubigkeit verlangt in China häufig hohe Beweisanforderungen. Oft – wie in dem vorliegenden Verfahren der Firma Heinz – ist es erforderlich, ein solches Löschungsverfahren über mehrere Instanzen zu verfolgen, bis eine günstige Entscheidung erreicht werden kann.

 

Es ist daher dringend anzuraten, die eigene Markensituation regelmäßig gerade in Bezug auf China zu überprüfen und zu überlegen, ob der eigene Markenschutz in China noch zu den aktuellen Bedürfnissen des Unternehmens und der Geschäftstätigkeit in China passt. Hier sollte insbesondere auch auf unterschiedliche Fertigungs- und Vertriebsstufen geachtet werden.

 

Gerne stehen wir für eine Beratung zu Ihrer Verfügung, um mit Ihnen Ihr aktuelles Markenportfolio gerade auch in China zu besprechen.

 

(Beitrag erstellt: 15.07.2015)
EmailTwitterLinkedInXingWeChat