Datum: 16 April 2021
Was ist erfinderisch? Filippo Brunelleschi, die Kuppel von Santa Maria del Fiore in Florenz und ein kaputtes Ei.
Wird die Entrüstung Dritter wegen der angeblichen Banalität einer vorgestellten technischen Lösung in Ihrer Entwicklungsabteilung laut, melden Sie sich bei uns. Vielleicht handelt es sich um eine patentwürdige Erfindung ... Erfahren Sie, was die Kuppel von Santa Maria del Fiore in Florenz mit einem kaputten Ei und das kaputte Ei mit Entrüstung, unzulässiger rückschauender Betrachtung und letztendlich mit Patentrecht zu tun haben.
Vor 575 Jahren, am 15. April 1446, verstarb Filippo Brunelleschi, einer der führenden italienischen Architekten und Bildhauer der Frührenaissance.
Brunelleschi gilt nicht nur als Entdecker der geometrisch konstruierbaren Perspektive und ihrer Gesetze, sondern war auch als Erfinder tätig. 1421 erhielt Brunelleschi das erste Patent für eine industrielle Erfindung – ein Schiff mit einer Hebevorrichtung zum Marmortransport. Für den Bau der Kuppel des Florentiner Doms erfand Brunelleschi ein Wechselgetriebe für einen Hebekran, das das Umspannen von Arbeitstieren, die zum Betrieb des Krans verwendet wurden, überflüssig machte. Dadurch konnte er die Bauzeit der Kuppel deutlich verkürzen.
Dass Brunelleschi offenbar ein gutes Gespür für die Konzepte der erfinderischen Tätigkeit und der unzulässigen rückschauenden Betrachtung hatte, legt folgende Anekdote nahe, die Brunelleschi von dem italienischen Künstler Giorgio Vasari (1511 – 1574) zugeschrieben wurde. In anderer Form ist diese Geschichte auch als „Das Ei des Kolumbus“ bekannt. Durch die Lösung des Problems, ein Ei aufrechte auf eine Tischplatte zu stellen, soll Brunelleschi den Auftrag zum Bau der Kuppel des Florentiner Doms erhalten haben.
Bei Beratungen unter Kollegen wurde Brunelleschis theoretisches Konzept zum Bau der Kuppel des Domes als nicht ausführbar kritisiert. Sein konkretes Modell zur weiteren Veranschaulichung des Konzepts wollte Brunelleschi vor Zuschlag des Auftrags verständlicherweise nicht offenbaren. Die Frage blieb, welcher Architekt mit der Durchführung des Kuppelbaus beauftragt werden sollte.
Der Legende nach schlug Brunelleschi vor, dass derjenige, dem es gelänge, ein Ei aufrecht auf eine Tischplatte zu stellen, den Zuschlag für den Kuppelbau erhalten solle. Nachdem alle seine Kollegen an der Lösung dieser Aufgabe gescheitert waren, nahm Brunelleschi ein Ei und drückte es mit seiner Spitze voran auf die Tischplatte. Das Ei stand und die Kollegen waren entrüstet. Diese Problemlösung sei keine Kunst! Darauf hätte jeder kommen können. Brunelleschi erwiderte lächelnd, dass auch der Kuppelbau für keinen der anwesenden Kollegen mehr schwierig sei, wenn sie sein Modell gesehen hätten.
Brunelleschi erhielt den Zuschlag für den Kuppelbau. Dass die Kuppel von Santa Maria del Fiore in Florenz die Form eines an der Spitze eingedrückten Eis besitzt, mag Zufall sein.
Erfinderische Tätigkeit und unzulässige rückschauende Betrachtung
Die Anekdote ist nicht nur unterhaltsam, sondern verdeutlicht auch einen Grundsatz, der bei der patentrechtlichen Prüfung auf erfinderische Tätigkeit einer Erfindung Anwendung findet.
Bekanntermaßen werden Patente für Erfindungen erteilt, die nicht nur neu, sondern auch erfinderisch sind. Erfinderisch ist eine technische Lösung dann, wenn sie für die Kunstfigur des Durchschnittsfachmanns auf dem relevanten technischen Gebiet aus dem bisher bekannten Stand der Technik nicht als naheliegend angesehen werden kann. Dieser Grundsatz wird so oder vergleichbar von allen prüfenden Patentämtern angewandt.
Bei der Beantwortung der Frage, ob eine technische Lösung vor dem Hintergrund des Standes der Technik als naheliegend anzusehen ist oder nicht, ist die sogenannte unzulässige rückschauende Betrachtung in Kenntnis der Erfindung zu vermeiden. Die unzulässige rückschauende Betrachtung in Kenntnis der Erfindung verhindert eine objektive Beurteilung des Beitrags, um den die Erfindung den Stand der Technik bereichert.
Wie vor etwa 500 Jahren bei Brunelleschi, sind es auch heute noch die in der Rückschau frappierend einfachen technischen Lösungen, die in der Praxis überzeugen. Oftmals stellen genau die technischen Lösungen, die von Dritten unzulässig rückschauend als banal abgetan werden, patentfähige Erfindungen dar.
Auch in Entwicklungsabteilung von Unternehmen sind die Mechanismen der unzulässigen rückschauenden Betrachtung leider nur allzu gut etabliert. Eine einfache, aber geniale Lösung für ein technisches Problem wird von Dritten, die an der Lösung nicht beteiligt waren, schnell als banal und vor allem als nicht patentwürdig abgetan.
Unsere Erfahrung zeigt: Wird die Entrüstung über die angebliche Banalität einer vorgeschlagenen technischen Lösung innerhalb eines Entwicklungsteams laut, sollten IP-Verantwortliche aufmerksam werden und an ihre Patentanwält_innen denken. Genau in solchen vermeintlich banalen Lösungen liegen oftmals patentfähige Erfindungen versteckt, die eben aufgrund ihrer Einfachheit auch für Wettbewerber besonders interessant sind, weil sie sich einfach umsetzen lassen.
Wenn die Entrüstung wegen banaler Lösungen in Ihrer Entwicklungsabteilung laut wird, melden Sie sich bei uns. Unsere Experten und Expertinnen stehen Ihnen zu Beratungen rund um das Thema IP-Schutzrechte gerne zur Verfügung.
Bei Fragen wenden Sie sich gern an Unser Team