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Anmerkungen

Zulassung zur Revision beim US Supreme Court

Datum: 7 Dezember 2022

 

Der US Supreme Court hat für die Zeitperiode 2022/2023 zwei interessante Vorlagen in die Prozessliste aufgenommen:

 

In „Amgen v. Sanofi“ geht es um die Frage, was ein Patentanmelder in der Anmeldung darlegen muss, um dem Erfordernis ausreichender Offenbarung („Enablement“) in der Beschreibung der Erfindung im Anmeldungstext Genüge zu tun. Der Fachmann muss grundsätzlich in die Lage versetzt werden, die Erfindung auszuführen und anzuwenden. Im vorliegenden Verfahren geht es um Amgens Bestrebungen, Antikörper zu patentieren, die dramatisch die Cholesterinwerte hemmen. Siehe Amgen Inc. v. Sanofi - SCOTUSblog.

 

In „Abitron Austria GmbH v. Hetronic International” geht es darum, ob der sogenannte Lanham Act, ein Gesetz, das es dem Inhaber eines Markenzeichens ermöglicht, ein Gerichtsverfahren bei Verletzung des Markenzeichens in Gang zu setzen, dem Inhaber eines in den USA registrierten Markenzeichens Schadenersatz auch in dem Fall zu verlangen, wo die Verletzung außerhalb der USA stattfand und wahrscheinlich keine Marktverwirrung innerhalb der USA verursacht. Siehe Abitron Austria GmbH v. Hetronic International, Inc. - SCOTUSblog.

 

Siehe auch Justices grant review in cases on patents, trademarks, and water rights for Native Americans - SCOTUSblog (dort findet sich auch ein außerhalb des Geistigen Eigentums interessantes Verfahren, in dem es um Wasser für Navajo-Indianer aus dem Colorado-River geht).

 

Die Frage der ausreichenden Offenbarung ist bekanntlich auch in Europa (und vielen anderen Ländern, vor allem auch im Hinblick auf „zweite medizinische Indikationen“ bei Arzneimitteln) virulent (siehe beispielsweise bezüglich Plausibilität einer Lehre Plausibilitätshürde Pharmapatente.

 

Wir bei Maucher Jenkins können Sie gerne zu nach derzeitigem Stand geeigneten Beschreibungen einer Erfindung beraten und bei deren Darlegung unterstützen. Auch was Markenanmeldungen in den USA angeht, sind wir bestens aufgestellt. Kontaktieren Sie uns gerne für einen Beratungstermin unter freiburg@maucherjenkins.com oder + 49 (0)761 - 7917470.

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