Datum: 3 Dezember 2019
Die Schölly Fiberoptic GmbH ist von einem deutschen Wettbewerber vor dem Landgericht Düsseldorf auf Grund einer angeblichen Verletzung eines Patents verklagt worden. Die Klage richtete sich gegen ein Endoskop mit einem Kameramodul der Firma Schölly Fiberoptic, dessen Verschlusssystem zugleich auch mit einem eigenem Patent von Schölly Fiberoptic geschützt gewesen ist.
Bereits mit Urteil vom 14.02.2019 (Aktenzeichen 4c O 105/17) hat das Landgericht Düsseldorf eine Patentverletzung verneint und die Klage zu Gunsten von Schölly Fiberoptic abgewiesen. Gegen die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf hat der Wettbewerber keine Berufung eingelegt. Die Entscheidung ist somit rechtskräftig.
Das Verfahren wurde von Dr. Michael Nielen (Rechtsanwalt), Dr. Cornelius Mertzlufft-Paufler (Patentanwalt) sowie Dr. Gerrit Schultz (Patent- und Rechtsanwalt) geführt.