Datum: 10 Juli 2023
Der Verwaltungsausschuss des Einheitlichen Patentgerichts (EPG) hat eine Vereinbarung bekannt gegeben, wonach ein dritter Sitz der Zentralkammer des Gerichts in Mailand eingerichtet werden soll.
Die Leser werden sich vielleicht daran erinnern, dass es einen Sitz des Gerichts in London geben sollte, der für die Fälle der IPC-Klassen A (Täglicher Lebensbedarf) und C (Chemie; Hüttenwesen) zuständig sein sollte. Diese Zuständigkeiten sollen nun aufgeteilt werden, so dass Mailand für die Klasse A und München für die Klasse C zuständig ist, mit der Ausnahme, dass (in beiden Fällen) Paris zuständig ist, wenn ein ergänzendes Schutzzertifikat (englisch Supplementary Protection Certificates, SPC) geltend gemacht wird.
Die neue Aufteilung sieht also wie folgt aus:
Sektion Mailand: (A) Täglicher Lebensbedarf, ohne SPC;
Sitz Paris: (B) Arbeitsverfahren; Transportieren; (D) Textilien, Papier; (E) Bauwesen; Erdbohren; Bergbau; (G) Physik; (H) Elektrotechnik; ergänzende Schutzzertifikate;
Sektion München: (C) Chemie; Hüttenwesen, ohne SPC; (F) Maschinenbau, Beleuchtung, Heizung, Waffen, Sprengen.
Dieser Beschluss tritt am 26. Juni 2024 in Kraft. Da es sich um eine Änderung des EPG-Übereinkommens handelt, die auf eine Vereinbarung zwischen Frankreich, Deutschland und Italien zurückgeht, haben die anderen Mitgliedstaaten die Möglichkeit, ihre Ablehnung zu erklären. In der Zwischenzeit kann mit den Vorbereitungsarbeiten begonnen werden. Eine Überprüfung der Umsetzung dieses Beschlusses wird drei Jahre später (und nicht wie in Artikel 87 Absatz 1 vorgesehen nach sieben Jahren) stattfinden.