Datum: 8 Juli 2024
Der Sortenschutz (PVP) ist sicherlich eines der weniger bekannten Rechte des geistigen Eigentums. Sortenschutz ist jedoch von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, Innovationen in der Landwirtschaft zu fördern und sicherzustellen, dass Züchter für ihre Arbeit Anerkennung und finanzielle Belohnung erhalten: Das Sortenschutzrecht gewährt den Züchtern neuer Pflanzensorten ausschließliche Rechte. Dieser Artikel befasst sich mit der Bedeutung des Sortenschutzes, mit der Frage, wer ihn beantragen sollte, mit dem Antragsprozess und dem Prüfungsverfahren, mit einer vergleichenden Analyse der Rahmenbedingungen von UPOV, CPVO und Bundessortenamt.
Der Sortenschutz ist aus mehreren Gründen wichtig:
Einrichtungen, die an der Entwicklung und Züchtung von Pflanzensorten beteiligt sind, sollten eine Sortenschutzanmeldung in Betracht ziehen. Dazu gehören Pflanzenzüchter, landwirtschaftliche Forschungseinrichtungen, Saatgutunternehmen sowie Landwirte und Gärtner. Durch die Sicherung von Sortenschutzrechten können diese Akteure ihre Innovationen schützen und sicherstellen, dass sie die gebührende Anerkennung und den finanziellen Ertrag für ihre Arbeit erhalten.
Das Antragsverfahren für ein Sortenschutzrecht umfasst in der Regel mehrere wichtige Schritte. Zunächst muss der Antragsteller bei der zuständigen Behörde ein detailliertes Antragsformular einreichen, das Informationen über die neue Sorte und ihren Züchter enthält. Anschließend muss er die erforderlichen Antrags- und Prüfungsgebühren entrichten. Die neue Sorte wird dann einer strengen Prüfung unterzogen, um sicherzustellen, dass sie die Kriterien der Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit erfüllt (so genannte DUS-Prüfung). Der Antrag und die Prüfungsergebnisse werden anschließend geprüft, um die Übereinstimmung mit den Sortenschutzanforderungen zu verifizieren. Erfüllt die Sorte alle Kriterien, wird das Sortenschutzrecht erteilt, das dem Züchter für einen bestimmten Zeitraum das ausschließliche Recht an der Sorte verleiht.
Das Prüfungsverfahren für den Sortenschutz ist streng und gewährleistet, dass nur wirklich neuartige und unterscheidbare Pflanzensorten Schutz erhalten. Zu den wichtigsten Aspekten des Prüfungsverfahrens gehören folgende:
Prüfung der Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit (DUS)
Unterscheidbarkeit: Um die Voraussetzungen für die Erteilung des Sortenschutzes zu erfüllen, muss eine neue Pflanzensorte von jeder bestehenden Sorte, deren Vorhandensein zum Zeitpunkt der Antragstellung allgemein bekannt ist, deutlich unterscheidbar sein. Die Unterscheidbarkeit wird durch die Beobachtung spezifischer Merkmale bestimmt, die die neue Sorte zuverlässig von anderen unterscheiden können. Diese Merkmale können morphologische, physiologische oder biochemische Eigenschaften umfassen.
Homogenität: Die Sorte muss in ihren relevanten Merkmalen hinreichend homogen sein, d. h., die Variationen zwischen den Pflanzen sollten minimal und vorhersehbar sein. Dadurch wird sichergestellt, dass die neue Sorte ohne signifikante Abweichungen in ihren Merkmalen zuverlässig reproduziert werden kann.
Beständigkeit: Die Sorte muss nach wiederholter Vermehrung in ihren wesentlichen Merkmalen stabil bleiben. Die Beständigkeit gewährleistet, dass die Sorte ihre unterscheidenden Merkmale über aufeinanderfolgende Generationen oder Vermehrungszyklen hinweg beibehält.
Technische Prüfung
Die technische Prüfung beinhaltet eine detaillierte Beurteilung der DUS-Merkmale der Sorte. Diese Prüfung wird in der Regel von spezialisierten Prüfungszentren oder Behörden durchgeführt. Der Prüfungsprozess kann mehrere Vegetationsperioden dauern, da die Sorte in verschiedenen Umgebungen und unter verschiedenen Bedingungen beobachtet werden muss, um ihre Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit zu bestätigen.
Administrative Prüfung
Zusätzlich zur technischen Prüfung wird eine administrative Prüfung durchgeführt, um sicherzustellen, dass alle formalen Anforderungen erfüllt sind. Dazu gehört die Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit des Antragsformulars und der Belegunterlagen, die Sicherstellung, dass der Antragsteller die erforderlichen Gebühren entrichtet hat, und die Bestätigung, dass der Sortenname den einschlägigen Namenskonventionen entspricht.
Veröffentlichung und Einspruch
Sobald die administrative und technische Prüfung abgeschlossen ist, wird der Antrag veröffentlicht. Diese Veröffentlichung dient der Öffentlichkeit und ermöglicht es Dritten, Einspruch zu erheben, wenn sie der Meinung sind, dass die Sorte die erforderlichen Kriterien nicht erfüllt. Dieser Zeitraum dauert in der Regel mehrere Monate, in denen alle Einwände von der Prüfungsbehörde sorgfältig geprüft und behandelt werden.
Entscheidung über die Erteilung
Auf der Grundlage der Ergebnisse der technischen und administrativen Prüfungen und nach Prüfung etwaiger Einsprüche trifft die Prüfungsbehörde eine Entscheidung über die Erteilung des Sortenschutzrechts. Im Falle der Erteilung erhält der Züchter das ausschließliche Recht an der Sorte, das ihm die Kontrolle über den gewerbsmäßigen Vertrieb und die Nutzung der Sorte für einen bestimmten Zeitraum, in der Regel 20 bis 25 Jahre, je nach Pflanzentyp, ermöglicht.
(Jahresbericht 2022, CPVO)
Die UPOV (Internationaler Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen) bietet einen Rahmen für den Sortenschutz auf internationaler Ebene, wobei die Mitgliedsländer die UPOV-Richtlinien übernehmen. Anträge nach der UPOV werden bei den nationalen Sortenschutzämtern eingereicht, die die UPOV-Übereinkommen befolgen. Die UPOV legt DUS-Prüfungsnormen fest, an die sich die Mitgliedsländer halten, um ein einheitliches Vorgehen beim Sortenschutz in verschiedenen Ländern zu gewährleisten.
Das CPVO (Gemeinschaftliches Sortenamt) verwaltet das Sortenschutzrecht für die Europäische Union und bietet ein gemeinschaftliches Antragsverfahren, das alle EU-Mitgliedstaaten abdeckt. Die Antragsteller reichen ihre Anträge direkt beim CPVO ein, das in Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden die zentralisierte DUS-Prüfung durchführt. Dieser zentralisierte Ansatz vereinfacht das Antragsverfahren und bietet eine einzige Anlaufstelle für den Sortenschutz in der gesamten Europäischen Union.
In Deutschland ist das Bundessortenamt für den Sortenschutz auf nationaler Ebene zuständig. Die Anträge werden nach den deutschen Sortenschutzvorschriften direkt beim Bundessortenamt eingereicht. Das Bundessortenamt führt seine eigenen DUS-Prüfungen und administrativen Überprüfungen in Deutschland durch und stellt die Einhaltung der nationalen Normen sicher.
Übersicht der Sortenschutz-Systeme:
Amt |
Territoriale Zuständigkeit |
Anmeldeprozess |
Prüfungsverfahren |
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UPOV |
International |
Nationale Ämter |
UPOV Richtlinien |
CPVO |
Europäische Union |
Direct beim CPVO |
Zentralisierte DUS Prüfung |
Bundessortenamt |
National, Deutschland |
Bundessortenamt |
Nationale DUS Prüfung |
Die Einzelheiten des Prüfungsverfahrens und die Fristen hängen von dem gewählten Amt ab.
Der Sortenschutz ist ein wichtiges geistiges Eigentumsrecht, das Innovation, Wirtschaftswachstum und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft und Pflanzenzucht fördert. Das Verständnis der Antrags- und Prüfungsverfahren sowie der Unterschiede zwischen UPOV, CPVO und Bundessortenamt ist für Züchter und andere Akteure im Agrarsektor von entscheidender Bedeutung. Durch die Sicherung von Sortenschutzrechten können Züchter ihre Innovationen schützen und zum Fortschritt der landwirtschaftlichen Verfahren weltweit beitragen.
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