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Anmerkungen

Einheitspatent - Zahl der Anträge auf Einheitspatent in Europa

Datum: 5 Oktober 2023

 

Seit dem 1. Juni 2023 werden europäische Patente mit einheitlicher Wirkung (umgangssprachlich auch als „Einheitspatent“ oder auch „EU-Patent“ bezeichnet) beim Europäischen Patentamt, sofern sie dort beantragt werden, registriert.

 

Derzeit (September 2023) haben diese Patente für 17 Mitgliedsstaaten Wirkung: Österreich, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Portugal, Slowenien und Schweden. Insgesamt 25 Vertragsstaaten des Europäischen Patenübereinkommens, die EU-Mitglieder sein müssen, nehmen an einer verstärkten Zusammenarbeit teil, doch haben eben erst 17 Staaten die entsprechenden EU-Verordnungen (Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 und Verordnung (EU) Nr. 1260/2012) ratifiziert, Spanien und Kroatien haben sich nicht beteiligen wollen. Nicht-EU-Staaten, die Mitglied des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) sind, wie beispielsweise die Schweiz, Großbritannien oder die Türkei, können nicht an der verstärkten Zusammenarbeit teilnehmen, da die Mitgliedschaft in der EU hierfür Voraussetzung wäre – für die Nicht-EU-Staaten des EPÜ ist ein Schutz durch das Einheitspatent also nicht möglich.

 

Für erteilte europäische Patente für die 17 Mitgliedsstaaten der verstärkten Zusammenarbeit ist es möglich, dass Patentinhaber einen Antrag auf Registrierung als Einheitspatent stellen. Alternativ können sie jedoch auch in klassischer Weise auch für diese Länder nationale Validierungen vornehmen, also als klassische „Bündelpatente“ des Europäischen Patentübereinkommens.

 

Es besteht also eine Wahlmöglichkeit (klassisches Bündelpatent oder Einheitspatent) für Patentinhaber. Vor diesem Hintergrund ist es interessant, zu sehen, wie viele Einheitspatente tatsächlich registriert werden.

 

Das Europäische Patentamt hat nun ein – automatisch ständig aktualisiertes - Dashboard online gestellt, das es Ihnen ermöglicht, die Anzahl und weitere Informationen zu beantragten und registrierten Einheitspatenten direkt zu verfolgen:

 

Statistics & Trends Centre

 

Wir beraten Sie gerne zu den Optionen, die nun zur Verfügung stehen und was für Sie vorteilhafter sein kann – ein Einheitspatent, gegebenenfalls mit weiteren nationalen Staaten des EPÜ außerhalb der 17 genannten Staaten im Rahmen des klassischen Bündelpatents, oder nur nationale Validierungen.

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