Datum: 24 Oktober 2024
EuGH, 26.09.2024 – C-330/23
Aldi-Süd bewarb im Oktober 2022 „Fairtrade Bio-Bananen“ und „Rainforest Alliance Ananas“ als "reduziert", obwohl die angegebene Ermäßigung auf höheren Preisen als dem tatsächlichen niedrigsten Preis der letzten 30 Tage basierte. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sah dies als irreführend und klagte vor dem Landgericht Düsseldorf.
Quelle Bilder: CURIA - Dokumente (europa.eu)
Das Landgericht Düsseldorf legte dem EuGH die Frage vor, ob Preisermäßigungen immer auf dem niedrigsten Preis der letzten 30 Tage (Art. 6a Abs. 2 der Richtlinie 98/6/EG) basieren müssen oder ob der zuletzt ausgewiesene Preis ausreicht.
Der EuGH entschied, dass Preisermäßigungen auf dem „vorherigen Preis“ basieren müssen, d. h. dem niedrigsten Preis der letzten 30 Tage. Dies soll verhindern, dass Händler durch kurzfristige Preiserhöhungen falsche Rabatte vorgaukeln. Ziel der Richtlinie ist es, Verbraucher vor Irreführung zu schützen und die Vergleichbarkeit von Preisen zu verbessern.
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